Welche Schlupflöcher gibt es um einen Vertrag vorzeitig zu kündigen?

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"
Möchte eine Firma zu Verkaufszwecken telefonisch Kontakt zu Ihnen
aufnehmen, ist dies nur erlaubt, wenn Sie sich hiermit vorher
ausdrücklich einverstanden erklärt haben. Grundsätzlich kann eine solche
Einwilligung auch durch Ankreuzen einer vom Unternehmen vorformulierten
Erklärung erteilt werden. Allerdings muss diese Erklärung dann deutlich
als solche erkennbar sein. Im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen
muss sie in einem gesonderten Textabschnitt ohne anderen Inhalt
enthalten sein. Hierauf hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25.10.2012 – Az.: I ZR 169/10
– nochmals ausdrücklich hingewiesen. Zusätzlich muss die Erklärung sehr
konkret gefasst sein. Das heißt, der Kreis der werbenden Unternehmen
muss darin abschließend festgelegt und auch die Produkte, für die
geworben werden soll, müssen genannt werden. Nur dann ist eine solche
Erklärung wirksam und führt dazu, dass Unternehmen Sie zu Werbezwecken
anrufen können. Viele Unternehmen verstecken jedoch nach wie vor
derartige Einwilligungserklärungen in ihren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und berufen sich anschließend auf diese Klauseln.
Lesen Sie deshalb auch das Kleingedruckte und streichen Sie die
entsprechenden Passagen, wenn Sie eine telefonische Betreuung
ausschließen wollen."

Das ist von der Verbraucherzentrale. Da die wahrscheinlich vorher kein Kreuz haben machen lassen war die ganze Sache schon unter illegalen Vorzeichen zustande gekommen. Ich würde ihnen deswegen mindestens mit einer Klage drohen wenn sie den Vertrag nicht fallen lassen.

Ansonsten ist das Widerrufsrecht sehr lange wenn sie nicht darüber aufgeklärt wurden. Wurden sie?

Googel mal "Telefongeschäfte". Vielleicht liegen bei Deinen Schwiegereltern die Voraussetzungen dafür vor, den Vertrag rückgängig zu machen.