Welche "Rechtsform" bei Gewerbeformular angeben?
hallo leute,
ich möchte ein kleingewerbe anmelden. ich werde alleine an der sache arbeiten, also keine mitarbeiter. nun die frage, was ich bei: "Im Handels-, Genossenschafts,- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform." eintragen muss?
freue mich auf schnelle antworten, danke. :)
4 Antworten
Du bist doch nirgendwo eingetragen als Einzelunternehmer, als würde ich das streichen...
Ein Kleingewerbe meldet man nicht an. Nur ein Gewerbe. Du meldest ein Einzelunternehmen auf deine Person an. Das von dir benannte Feld bleibt leer.
Nein, weil das Feld heißt:
Im Handels-, Genossenschafts,- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform
Und in diesen Registern ist hier nirgendwo was eingetragen.
Du trägst dort die Rechtsform ein, die dein Betrieb haben wird. Welche es gibt, kann man leicht googeln. In meinem Link kannst du die Vor- und Nachteile nachlesen.
http://www.kanzlei-essen.de/uploads/media/Ueberblick_Gesellschaftsformen.pdf
Also einfach leer lassen? Aber wo trage ich dann ein wie mein "Unternehmen" heißen soll?
Nirgends. Als Einzelunternehmen bist du nur "Max Mustermann". Du darfst dir später einen Fantasiename geben, der aber nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun hat.
Das heißt, nach der Anmeldung kann ich mich nennen wie ich will. Das würde ja aber auch bedeuten, dass ich immer einen anderen Namen angeben kann wenn das nirgends eingetragen werden muss oder!?
Das kannst du so machen, das Finanzamt interessiert der Fantasiename nicht. Im Impressum heisst es aber dann aber immer irgendwo
tolleinternetservicefirmamitlustigemname
Max Mustermann
Knödelstraße 111111
00000 Dingsbums
ok, danke.
apropos finanzamt, ich muss erst zum gewerbeamt und das ausgefüllte formular abgeben und dann zum finanzamt um mir eine steuer-id zu holen, richtig?
Nein, fast. Du gibst die Gewerbeanmeldung ab und bekommst dann einen Fragebogen vom Finanzamt. Entweder sofort nach Gewerbeanmeldung im Gewerbeamt oder das FA schickt dir den später zu. Da musst du einige Kreuze machen; bitte an der richtigen Stelle, wenn du die "Kleinunternehmerregelung" in Anspruch nehmen möchtest. Bedeutet: kein Ausweis von Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, bezahlte Umsatzsteuer aus Rechnungen deiner "Lieferanten" darfst du nicht abziehen. Mit der ID meinst du aber nicht die Umsatzsteueridentnummer? Das passt nicht zur Kleinunternehmerregelung. Ansonsten gibts noch ne Steuernummer, die du bekommst.
Dann ist diese Form einzutragen: Einzelkaufmännisches Unternehmen