Welche Rechte haben Azubis bei einem Anwalt?

4 Antworten

Du bist dann ein Bürger wie jeder andere auch. Kein Anwalt muss dir Rabatt gewähren, weil du Azubi bist.

Hallo,

Nur aufgrund der Tatsache, dass du Azubi bist, hast du keine besonderen Rechte beim Anwalt.  

Du hast allerdings (nehme ich, gemessen am normalen Gehalt eines Azubis) die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) gemäß §117 ZPO zu beantragen.

Es ist wichtig zu wissen, dass du, solltest du innerhalb der nächsten 4 Jahre kein Azubi mehr sein und somit kein Anrecht mehr auf PKH haben, nachzahlen musst.

Ebenso verhält es sich, wenn du innerhalb von vier Jahren Vermögen (z.B. durch Erbe) bekommen solltest, dass einen gewissen Freibetrag überschreitet.

Das sogenannte „Schonvermögen“, also der Freibetrag, liegt bei 5000€

Wie viel Geld du monatlich verdienen darfst, um Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu haben, kannst du hier nachlesen:

http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/neue-einkommens-freibetraege-ab-01-01-2015-fuer-die-beratungs-und-prozesskostenhilfe/

Mit freundlichen Grüßen,

Appledev

Stud.Jur

Ergänzung: Auch im Falle eines Prozessgewinns müsstest du (solltest du mehr als 5000€ gewinnen) nachzahlen.

Anwälte arbeiten nach Kostensätzen der RVG oder BRAGO und die sieht keine Nachlässe für Schüler, Rentner, Schwerbehinderte oder Auszubildende vor :-O

Falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann er für dich Prozesskostenhilfe beantragen die allerdings rückzahlbar wäre, wenn er für dich Geld herausholt.

G imager761