Welche Rechte habe ich nach und in der Elternzeit als Erzieherin bezüglich meiner Stelle
Guten Tag, ich bin Erzieherin in Elternzeit. Zur Zeit bekomme ich noch Elterngeld und ab Mai möchte ich nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten. Ich teile mir mit einer Kollegin die Leitung einer Kindertagesstätte und habe bisher in Vollzeit gearbeitet. Ich möchte ab Mai aber nur noch 30 WStd arbeiten. Die halbe Leitung bin ich bereit weiter zu machen, würde sie jedoch auch abgeben, wenn dies nötig ist. Meine Frage ist: welche Ansprüche habe ich bezüglich meiner Stelle? Habe ich nur Anspruch auf die bisherige Stelle mit einem Umfang von 39 WStd oder habe ich wegen meines Kindes auch Anspruch auf meine Stelle mit reduzierter Stundenzahl? Habe ich rein rechtlich Anspruch darauf, die Elternzeit zu verlängern und in ihrem Rahmen mich selbst mit 30 Std zu vertreten? Über eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar. MfG
2 Antworten
Arbeitnehmer haben zwar ein Recht auf Teilzeitbeschäftigung in / nach der Elternzeit – allerdings nur, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt (Kleinbetriebsgrenze) und betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Sagt der Chef nein, haben Mitarbeiter im Kleinbetrieb keine Handhabe, in größeren Betrieben müssen sie ihren Wunsch auf Teilzeit gerichtlich durchsetzen.
google unter Elternzeit Plus, in diesem Jahr treten einige Neuerungen in Kraft... spezielle Fragen zu Deinen Arbeitsvertrag mußt Du mit Deinen Vorgesetzten klären.. aushandeln