Welche Rechte habe ich bei der Klausureinsicht?
Ist es mir gestattet, die mich betreffenden Akten (also meine Klausur) zu kopieren bzw. kopieren zu lassen.
Leider konnte ich bis jetzt dazu nur genauere Angaben bei der Universität Freiburg (also nicht für NRW) finden.
Ihnen ist es anscheinend gestattet sich die Klausur zu kopieren. (Bild)
Gibt es außerdem ein Zeitfenster nach der Notenbekanntgabe in dem der Prüfer eine Klausureinsicht (als vor dem Nachschreibendermin) geben muss?
3 Antworten
Bei uns darf man auch weder Kopien, Fotos oder Notizen dazu machen. (NRW)
Ich studiere in NRW und man darf eine Prüfung weder kopieren noch abfotografieren. Kenne ich auch von vielen anderen Unis so.
Studiere in Bayern.
Man darf weder Fotos machen noch Kopieren noch die Klausur mitnehmen! Zur Einsicht wird bei uns n Termin festgelegt wo man dann kalt hin kann.