Welche Rechte habe ich als Untermieter?

9 Antworten

Das Recht, das zu tun, was Dir Deine Vermieter erlauben.

Selbst, wenn Du auf Mieterrechte irgendwo stößt, die Dir mehr erlauben und Du fängst an, diese bei Deinen Vermietern einzufordern, wirst Du nicht mehr erreichen können.

Solche Zimmer sind sehr gesucht und ein UM sehr schnell ausgetauscht, wenn es sein muss. Erst recht, wenn das Zimmer möbliert zur Verfügung gestellt wurde. Da gilt 2 Wochen zum Monatsende als Kündigungsfrist.

Nun ist allenfalls die Frage, wie leicht Du was anderes finden würdest.

Du hast die gleichen Rechte wie andere Mieter auch. Aber eine Party sehe ich als unangemessen in deinem Mietumfeld. Vielleicht nur dann, wenn deine Vermieter außer Haus sind.

Eigentlich (!) dieselben Rechte wie jeder andere Mieter auch.

Nur in dem Fall kann dir dein Vermieter ziemlich unkompliziert kündigen.

Hast Du das Zimmer möbliert oder unmöbliert gemietet?

Grundlegend hast Du erst mal die selben Rechte, wie Du sie auch als " normaler " Mieter in einer ganz normalen Wohnung hättest.

Weder die Haltung von " Kleintieren " Maus, Karnickel, Meerschweinchen oder Katze z.B. kann man Dir hier verbieten, wie prinzipiell auch nicht das Rauchen oder Empfang von Besuch.

Nun kommt in Deiner Situation aber das grosse " ABER " ...

Recht haben und Recht bekommen ist in einer Art von Wohngemeinschaft immer ein grosses Problem , und daher solltest Du besser erst mal vorab mit dem vermietenden Ehepaar gründlich besprechen, was sie Dir von sich aus tolerieren, und was sie nicht so gerne hätten. Es ist hier eine reine geben / nehmen - Sache zur Wahrung des beiderseitigen Hausfriedens im Zusammenleben innerhalb einer gemeinsam bewohnten Wohnung.