Welche Promillegrenze gilt wenn man (unverschuldet) in einen Unfall verwickelt wird?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Da reichen 0,1 Promille und der Lappen is wech..... 71%
Bis 0,3 Promille passiert nichts! 29%

19 Antworten

Da reichen 0,1 Promille und der Lappen is wech.....

Eben warst du dir doch noch sicher! ;) Ich denke, wenn du in einen Unfall verwickelt und nicht nüchtern bist, bekomsmt du eine Teilschuld. Bei einem Auffahrunfall, also dem nicht nüchternen wird aufgefahren, dürfte von einer Teilschuld abgesehen werden können. Denk ich. Aber du verlierst nicht direkt den Führerschein.

Schau mal hier: http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/promillegrenzen

Also 0,3 Promille und Ausfallerscheinungen heißt bereits Probleme. In wieweit der Tat-Richter bei einem vermeintlich unverschuldetem Unfall dir Ausfallerscheinungen "nachweisen" kann, ist einzelfallabhängig. (übrigens: viele Hustenbonbon tragen dazu bei, da beim Lutschen ätherische Öle freigesetzt werden, die als Alkohol ins Blut gehen können), also Hustenbonbon oder Alkoholpralinen tragen dazu bei, dass die 0 Promille überscritten werden könnte.

Jumi1974 
Fragesteller
 07.12.2011, 11:22

Und auf keinen Fall Mohnkuchen essen, wenn man fährt, sonst könnte einem Heroinkonsum zur Last gelegt werden.

ich meine du darfst nicht mit mehr als 0,8 promille fahren und ob du nun schuld am unfall hast oder nicht ist der polizei egal...da du geschrieben hast 0,5 hat das für dich eigentlich keine konsequenzen hoffe ich konnt dir weiter helfen schatzi416

Jumi1974 
Fragesteller
 07.12.2011, 11:00

In Deutschland gilt die 0,5 Promillegrenze! Wo wohnst du?

AAA666  07.12.2011, 11:00

Das stimmt nicht!!!!!!! Die Promillegrenze liegt bei 0,5! Also schon ab 0,5! gibt es eine fette Geldstrafe und 1Monat fahrverbot aúch ohne Unfall. Und auch nur bei erstverschulden.

Wutklumpen  07.12.2011, 11:01

Wir haben schon länger eine 0,5 Promill-Grenze! oO

Mehli85  07.12.2011, 11:02

das ist ganz schön falsch

0,5 Promillegrenze im allgemeinen

Bei Unfall kann auch der Bereich 0,3 - 1,09 Promille schon als Straftat gewertet werden.

Wenn du tatsächlich an einer rot zeigenden Lichtzeichenanlage stehst, passiert dir bei bis zu 0,49 o/oo gar nichts. Das sieht anders aus, wenn du mit dem Auto fährst, da kann es dir schon bei deutlich weniger Alkohol im Blut passieren, dass du eine Mitschuld am Unfall bekommst.

In deinem Beispiel (Auffahrunfall) kann auch einem betrunkenen Vordermann keine Mitschuld angerechnet werden, sofern er dort wirklich nur gestanden hat. Anders kann das bei einer Vorfahrtsverletzung sein. Dort könnte die gegnerische Versicherung, ggf. gestützt auf ein Gutachten, behaupten, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn derjenige, der die Vorfahrt hatte, nicht betrunken gewesen wäre und ihm somit einen Teil des Schadensersatzes verweigern.

Unabhängig von der zivilrechtlichen Haftungsquote gilt aber immer:

bis unter 0,3 Promille: Keine Folgen, sofern nicht mehr in der Probezeit.

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: keine Folgen, sofern keine alkoholbedingten Fahrfehler aufgetreten sind.

ab 0,5 bis 1,1 Promille: Bußgeld und Punkte, sofern keine alkoholbedingten Fahrfehler aufgetreten sind.

Ab 1,1 Promille: Straftat (§ 316 StGB: "Trunkenheit im Verkehr"), auch ohne alkoholbedingte Fahrfehler.

Ab 1,6 Promille: zwingend MPU vor Neuerteilung der entzogenen Fahrerlaubnis.

.

Hat der Täter alkoholbedingte Fahrfehler begangen, dann liegt eine Straftat gemäß § 316 StGB: "Trunkenheit im Verkehr", bzw., sofern andere Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet wurden, sogar § 315c StGB: "Gefährdung des Straßenverkehrs" vor.

Eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs führt neben Geld- oder Freiheitsstrafe in aller Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis und einer Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren für die Neuerteilung.

Commodore64  07.12.2011, 12:24

Völlig korrekt. Als Begründung wäre noch zu erwähnen dass ein nicht-Betrunkener schneller/besser/stärker/angemessener reagiert hätte und den Unfall vielleicht vernmieden bzw. zumindest die Schwere des Unfalls reduziert haben könnte.

Nur wenn klar ist dass man gar nichts anders hätte tun können (warten vor roter Ampel mit getretener Bremse), dann kann man keine Teilschuld bekommen.

Jumi1974 
Fragesteller
 07.12.2011, 22:01
@Commodore64

Man hätte bei rot über die Ampel fahren können um den Unfall zu vermeiden ;) nein spass - da bin ich voll Deiner Meinung!