Welche Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Handwerk?

3 Antworten

Zumindest in der Schweiz ist im Bezug auf Arbeitssicherheit ist der Chef verpflichtet alle nötigen Schutzmassnahmen zu treffen und die nötige Schutzausrüstung zur verfügung zu stellen (Schutzbrille,Gehörschutz,Staubmaske etc).

Im Gegenzug ist der Angestellte verpflichtet die getroffenen Schutzmassnahmen einzuhalten und die gestellte Schutzausrüstung zu tragen.

Der Arbeitnehmer ist in der Pflicht, die ihm erteilte Arbeit nach den qualitativ und quantitativ bestmöglichen Prozessen fertigzustellen. 

Der Arbeitgeber ist für die rechtzeitige Bezahlung und das Versichern des Arbeitnehmers zuständig.

Beides sind NUR die Grundlagen, da kommen noch sehr viele weitere Dinge hinein, aber das würde hier einiges übersteigen.
Wenn du die Frage präzisierst, könnte ich dir eine bessere Auskunft geben.

"Der Arbeitnehmer ist in der Pflicht, die ihm erteilte Arbeit nach den
qualitativ und quantitativ bestmöglichen Prozessen fertigzustellen."

Ist natürlich nicht richtig: Der Arbeitnehmer muß lediglich sein Bestes geben und sich an geltende Regeln, Gesetze und Verfahren halten. Der AN schuldet dem Chef in keiner Weise einen irgendwie gearteten Erfolg. Lediglich seine Arbeitskraft schuldet er.

Das Handwerk unterscheidet sich da nicht von den Allgemeine Rechten und Pflichten. Wenn also der Chef anordnet, dass ein bestimmtes Ergebnis zu erreichen ist, und der MA aus welchen Gründen auch immer, diese Erfolg nicht erreicht, dann hat der MA trotzdem seine Pflicht erfüllt.

Für den Erfolg ist der Arbeitgeber als Vertragspartner des Bestellers zuständig.

Pflicht zur vollen "zur Verfügung stellen der Arbeitskraft,mit dem Willen zur Arbeitsleistung",eine angemessene Bezahlung dafür.Der Arbeitgeber hat einige Fürsorgepflichten zu beachten,sowie Treuepflichten hinsichtlich der Sozialversicherung.Dazu kommen spezifische Unterweisungen im Arbeitsschutz,und die notwendige Schutzkleidung muß zur Verfügung gestellt werden,deren Nutzung muß überwacht werden.Beste Grüße