Welche persönlichen Daten stehen über den Besitzer eines Hauses im Grundbuch?

3 Antworten

Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Anteil des Eigentümers, Nutzungsrechte (z. B. Wohnrechte), Höhe von Grundschulden oder Hypotheken zu wessen Gunsten.

Seehausen  22.03.2012, 10:18

Name, aber Adresse nicht, weil keine Pflicht zur Mitteilung bei Umzug besteht. Auch muss bei Tod der Name nicht geändert werden.

rudim1950  22.03.2012, 17:31
@Seehausen

Das mit der Adresse stimmt, steht auch bei mir auch nicht drin, nur das Flurstück, das man sich dann auf der Flurkarte ansehen kann.

Aber Änderungen der Eigentumsverhältnisse schon. Bei mir hat nach dem Tod meiner Frau der Notar dafür gesorgt, dass ich gleich als alleiniger Eigentümer eingetragen wurde und darüber gab es dann auch eine Info vom Grundbuchamt.

Name, aber Adresse nicht, weil keine Pflicht zur Mitteilung bei Umzug besteht. Auch muss bei Tod der Name nicht geändert werden.

Wer finanziert muss eine Sicherung der Hypothek im Grundbuch eintragen, also Höhe der Hypothek und Geldgeber.

seine addresse und seine eigentumsverhältnisse am objekt

sein name natürlich auch

wenn er verheiratet ist und seinem partner ein teil gehört, kann man das auch heruasfinden^^

also das er verheiratet ist, kann man dann aus dem grundbuch erschließen

Seehausen  22.03.2012, 10:17

Adresse nicht, weil keine Meldepflicht bei Umzug. Und Name kann auch falsch sein, da keine Pflicht zur Bekanntgabe von Erben etc.

Mohammelmett  22.03.2012, 11:00
@Seehausen

nein, der eigentümer hat richtig zu sein

sicher sind änderungen der eigentumsverhältnisse dem grundbuchamt mitzuteilen, ansonsten ist der der drin steht eigentümer....

ja klar, kann er umgezogen sein, aber eine addresse steht da^^