Welche Möglichkeiten hat man um jemanden zu entmündigen?

13 Antworten

Alle haben recht, es gibt keine Entmündigung mehr.Die Angehörigen können beim Amtsgericht einen Antrag auf einen Betreuer stellen. Der hat nicht automatisch eine Betreuung für alles sondern es wird geregelt wo für die Betreuung sein soll z.B. Betreung für die Geldangelegenheiten, für die Gesundheit u.s.w. Sie sind sozusagen der Vormund und bestimmen dann für den Betroffenen, sofern er es nicht mehr selber kann.Ein Richter spricht mit dem Betroffenen und entscheidet dann. Das ein Angehöriger die Betreung (Vormundschaft) übernimmt, davon würde ich abraten. 1. Die Angehörigen haben nicht die Ahnung die ein Betreuer vom Betreuungsverein hat. 2. Gerade wenn ein zu Betreuender noch halbwegs klar ist steht man als Angehöriger immer in der Schusslinie, z.B. hat ein Angehöriger die Betreuung in Gedangelegenheiten wird von dem zu Betreuenden leicht unterstellt das man sich persöhnlich bereichern will. Den Menschen fehlt oft der Blick für die Realität was bestimmte Sachen (Heim,Hilfsmittel u.s.w.)kosten und sie meinen dann das man sie absichtlich kurz hält, obwohl es nicht stimmt. So kommt es oft vor,daß die Familie sich entzeit oder es grossen Streit deshalb gib. Glaub mir es ist besser ein Fremder übernimmt die Betreung!

Beim Vormundschaftsgericht bekommt man Hinweise, wie der entsprechende Antrag auf Vormundschaft gestellt werden kann. Dann wird es einen Kontrollbesuch bei der betreffenden Person geben, um festzustellen, ob bei ihr ein Realitätsverlust o.Ä. vorliegt. Wenn das Ergebnis vorliegt, entscheidet ein/e Richter/in über den Antrag.

Das ganze nennt sich Betreuung. Wende Dich an das zuständiger Amtsgericht und da an den Rechtspfleger für Betreungsfragen. In dieser Sache kann dann eine Betreuung für unterschiedlich Lebensbereiche angeregt und letztlich durch das Gericht festgestellt werden. Von dort wird dann ein Betreuer eingesetzt.

mit soetwas sollten man sehr vorsichtig sein!Ein Schlaganfall KANN eine zeitweise Verwirrung hervorrufen,da kann eine Teilbetreuung eingerichtet werden.Wird zum Glück vom Gericht und Ärzten entschieden NICHT von Angehörigen!!!!

Genau genommen mehrere. Der letzte war 4 Jahre her, im Alter von jetzt glaube 69. Es ist keine Verbesserung absehbar.

Wende Dich mal ans Vormundschaftsgericht mit der Frage. Und mache Dich schon mal schlau, ob sich ein Familienmitglied bereit erklärt, in Zukunft die Amtsvormundschaft zu übernehmen. Das bedeutet, sämtliche Finanzen etc. müssen von dieser Person dann geregelt werden - und alles schön nachvollziehbar aufgeschrieben.