Welche Lohnart nimmt man bei der Urlaubsauszahlung?

6 Antworten

Wenn der AN nicht gekündigt hat/wurde, was wird dann für Urlaub ausgezahlt?

Meinst Du das Urlaubsentgelt oder willst Du wird wirklich noch vorhandener Urlaub ausbezahlt? Das ist nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz nur möglich, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann (zumindest was den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub betrifft).

spielt das eine rolle? wenn es für die entgeltabrechnung unterschiedliche lohnarten gibt, z.b. fertigungslohn, feiertagslohn oder entgeltfortzahlung krankheit, dann wird für die gewährung von urlaub eben "urlaubsentgelt" gewährt.

ob ein arbeitnehmer ungekündigt oder gekündigt ist, spielt keine rolle. nur wenn am ende eines beschäftigungsverhältnisses noch resturlaub übrig bleibt, der nicht gewährt/genommen wurde, dann gibt es die vergütungsart "urlaubsabgeltung". das ist eine sonderzahlung, die anders vesteuert werden muss als laufender lohn.

Ich nehme an, bei der Erstellung einer Gehaltsabrechnung...

Hier ist i. d. R. Urlaubsabgeltung o. ä. als Lohnart eingerichtet - ansonsten eine Lohnart wählen oder anlegen, die als Einmalzahlung definiert ist.

DerSchopenhauer  15.12.2017, 12:40

Wenn es sich um ein laufendes Arbeitsverhältnis handelt, ist eine Urlaubsabgeltung grundsätzlich nicht möglich, weil das gegen § 7 (4) BUrlG verstößt, welcher nur eine Abgeltung nach einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vorsieht.

Wird dennoch der Urlaub in einem laufenden Arbeitsverhältnis abgegolten, so wäre das Nichtig gem. § 134 BGB - das bedeutet für den ArbG, daß die Zahlung nicht mehr zurückgefordert werden könnte und der Urlaubsanspruch bleibt erhalten.

Ich verwende die Lohnart ,,Urlaubsabgeltung" (S | E | J).

In wie weit es mit der Rechtsgrundlage bei Nicht-Kündigung und offenen Urlaubsanspruch ausschaut, bin ich im Bereich Lohnbuchhaltung noch nicht sooo bewandert...

Wieviel und welche hast du zur Verfügung? Viel Spaß im Urlaub