Welche Kündigungsfrist bei KODI? Ich habe die Leiterin gefragt und sie hat geantwortet, dass sie nicht weiß...?

4 Antworten

Für Arbeiter und Angestellte gilt eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.



Genau das gilt, wenn es keine wirksame vertragliche Vereinbarung zu Kündigungsfrist gibt und keine Probezeit vereinbart wurde.

In der Probezeit ist es eine vierzehntägige Kündigungsfrist zu einem x- beliebigem Datum.

Du kannst vermutlich bei KODI davon ausgehen, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB gelten.

Nein und Du kannst garantiert nicht einseitig irgendwelche Änderungen im Vertrag vornehmen.

Aber wir können darüber besprochen und zusammen diese Änderungen eintragen oder?

Wenn nichts anderes SCHRIFTLICH vereinbart ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Das? 

Für Arbeiter und Angestellte gilt eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Das steht in deinem Arbeitsvertrag.