Welche Kündigungsfrist bei KODI? Ich habe die Leiterin gefragt und sie hat geantwortet, dass sie nicht weiß...?
Am Montag muss ich meinen Vertrag als Aushilfe unterschreiben. Kann ich die Änderungen im Vertrag eintragen? z.B. mir passt nur die Kündigungsfrist max. 2-4 Wochen, weil ich flexibel sein muss (ich bin auf der Suche nach einem anderen Arbeit)
4 Antworten
Für Arbeiter und Angestellte gilt eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Genau das gilt, wenn es keine wirksame vertragliche Vereinbarung zu Kündigungsfrist gibt und keine Probezeit vereinbart wurde.
In der Probezeit ist es eine vierzehntägige Kündigungsfrist zu einem x- beliebigem Datum.
Du kannst vermutlich bei KODI davon ausgehen, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB gelten.
Nein und Du kannst garantiert nicht einseitig irgendwelche Änderungen im Vertrag vornehmen.
Ich vermute auch hier, dass wohl eine Probezeit vereinbart werden wird:
Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit? | Karriereakademie
https://www.karriereakademie.de/karriereblog/welche-kuendigungsfrist-gilt-der-probezeitÜblicherweise wird ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit durch ordentliche Kündigung beendet. Dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag, § 622 Absatz 3 BGB.
Wenn nichts anderes SCHRIFTLICH vereinbart ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Das?
Für Arbeiter und Angestellte gilt eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Das steht in deinem Arbeitsvertrag.
Aber wir können darüber besprochen und zusammen diese Änderungen eintragen oder?