Welche Kosten sind bei einer Energetischen Sanierung mit 11% Umlagefähig?

1 Antwort

Eine energetische Modernisierung beinhaltet alle die Maßnahmen, die zur Einsoarung von Energie beitragen. Also zum Beispiel: Bessere Fenster, Isolierung der Außenwände, der Kellerdecke, des Daches. Nicht Erneuerungen oder Anstriche sowie alle Instandsetzungen bzw. Instandhaltungen. Diese sind anteilg von den jeweiligen Kosten in Abzug zu bringen. So wird bei neuen besseren Fenstern niemals der volle Kostensatz zu Grunde legbar sein. Der Abzug dürfte bei  50  % liegen.

Wenn diese Abzüge nicht in der Berechnung der Modernisierungsmieterhöhung berücksichtigt wird/wurde, ist das MEV unwirksam und zurückzuweisen.

Nur von den bereinigten Kosten dürfen  11% (noch) jährlich angerechnet werden.

Da hier auch neue Fenster eingebaut wurden, gehören dazu auch die neuen Fensterbänke und evtl. Malerkosten. Gerüstkosten fallen für den Fensterbau nicht an, sicher aber bei der Anbringung des Dämmaterials an den Außenwänden. Dort dürfen sie mit angerechnet werden.