Welche Kosten aus dem Mahnbescheid muss ich bezahlen und welche sind überzogen?

2 Antworten

Ganz grundsätzlich sind Anwaltskosten gleichzeitig zu Inkassokosten verboten. Insofern auf jedem Fall einem der beiden Positionen (64,26€) widersprechen.

Wenn du den Rest (HF, Zinsen, Verfahrenskosten, sowie Anwaltskosten von den Nebenkosten) sofort bezahlen kannst, würde ich dir das auch raten. Direkt an den Gläubiger und dem Mahnbescheid direkt danach komplett widersprechen.

Ich würde zudem eine Beschwerde ans fürs Inkasso zuständige Aufsichtsgericht schicken. Tenor der Beschwerde: Das Inkasso bedarf offensichtlich grundsätzlich der Zuarbeit eines Anwalts. Daher ist die gemäß RDG gebotene Sachkunde und Fachkunde zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen nicht feststellbar und das Gericht möge dem Inkasso von Amts wegen die Lizenz entziehen. Das bedeutet für das Inkasso jede Menge Ärger und das völlig zu Recht. Wird zeit, dass die Inkassos dieses Anwalts-Ping-Pong abstellen oder dafür ihre Lizenz verlieren.

https://www.openpetition.eu/petition/online/inkasso-verstoesse-wirksam-verfolgen-und-bestrafen#

Mitgezeichnet.

@kevin1905

Danke, und auch an dieser Stelle, ohne dass es Werbung sein soll, der Aufruf, das ruhig zu verbreiten. Damit einige Unterschriften zustande kommen.

Teilwiderspruch gegenüber den Inkassogebühren von 64,26 im MB Widerspruchsformular bei den Nebenkosten eintragen

Siehe auch dazu den Bericht der STFTUNG WARENTEST

https://www.test.de/Inkasso-Mahnen-gleich-mit-Anwalt-1356230-0/

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