Welche Konsequenzen hat es, wenn man sexuelle Belästigung beim Jobcenter meldet?
Hallo,
ich fühle mich in meinem Teilzeitjob von meinem Chef sexuell belästigt. Inzwischen gibt es eine Liste mit den ganzen Sprüchen, mit denen er mich belästigt hat. Ich halte das nicht mehr aus und würde gern kündigen.
Nur ist es leider so, dass ich aufstockend Hartz IV beziehe. Das bedeutet, im Falle einer Kündigung von MEINER Seite, würde ich sanktioniert. Meine Hoffnung ist, dass die Schilderung der sexuellen Belästigung als Kündigungsgrund vom Jobcenter anerkannt wird.
Ich stelle mir nur die Frage, ob man den Vorwurf von meiner Seite einfach so hinnehmen wird oder ob mein Chef Stellung beziehen muss. Könnte es sein, dass er einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommt und sich da schriftlich äußern muss?
Ich habe Angst, dass für den Fall, dass das Jobcenter an meinen Chef rantritt, ich mit einer Verleumdungsklage rechnen muss. Schließlich wird er den Vorwurf der sexuellen Belästigung nicht einfach auf sich sitzen lassen.
Was meint ihr dazu?
LG Adelana
5 Antworten
Das ist doch der komplett falsche Weg!
Wieso willst du kündigen? Keine Lust mehr auf den Job?
Wenn dein Chef dich sexuell belästigt, sieht das Gesetz vor, dass ER etwas ändern muss.
Wenn du ihn wegen sexueller Belästigung anzeigst, ist das keine Verleumdung...erst wenn du den Vorwurf öffentlich machst.
Falls es soetwas wie einen Betriebsrat oder einen anderen Ansprechpartner in der Firma gibt, gehe zuerst dort hin. Auch das Jobcenter wird anderst reagieren, wenn du erstmal offizielle wege gehst.
Der Korrekte weg wäre:
Zunächst deinen Chef darauf aufmerksam machen, dass du dich belästigt fühlst und ihn auffordern derartige annäherungen zu unterlassen.
Hilft das nicht, solltest du einen Ansprechpartner ind er Firma haben.
Hilft das auch nicht, oder gibt es den nicht, frag im Jobcenter um HILFE. Frag nicht nach Kündigung, sondern nach HILFE gegen die BELÄSTIGUNG vorzugehen.
Wenn das Jobcenter die Wahl hat zwischen Unterstützung bei rechtlichen Schritten und nem neuen Job, werden die dir mit Handkuss die Kündigung vorschlagen.
oder ob mein Chef Stellung beziehen muss.
Ja, natürlich! Ode meinst Du, man kann einfach so jemanden beschuldigen, der sich dann nicht mal verteidigen darf - da könnte man ja jeden Menschen nach Herzenslust verleumden.
Wenn Du keine Zeugen hast, sieht das Ganze leider nicht so gut für Dich aus, da steht Aussage gegen Aussage
Das Jobcenter führt keine Gerichtsverhandlung durch, es geht nur um Deine Glaubwürdigkeit.
Wenn jemand Deine Schilderung bestätigen kann, würde Dein Chef das gar nicht erfahren
Straftaten werden bei der Polizei angezeigt, anschließend kann man sich überlegen wie man hiermit umgeht bezüglich des Jobcenters.
Die beim Jobcenter sind dreist glauben keinen dreck aufjedenfall sagen kann nicht schaden
Hast du Zeugen?
Bei einigen seiner Sprüche waren seine Auszubildenden anwesend, weil er mich auf diese Weise schön bloßstellen wollte. Nach dem Motto: er als Chef und der Azubi hätten nichts dagegen, mich mal nackt zu sehen!
Doch die würden niemals gegen ihren Chef aussagen!
brauchen sie ja nicht .- sie müssten Deine Aussage ja nur beim jobcenter bestätigen das würde Dein Chef gar nicht erfahren, das jobcenter ist ja kein Gericht.
Ich glaube aber nicht, dass sich die Azubis da reinziehen lassen würden.
Auf jeden Fall ist das für dich unzumutbar. Schildere dem Amt alles ganz genau. Schreib alles auf. Und wenn du kannst, rede mit den Zeugen, ob die das wenigstens kurz bestätigen würden für das Amt. Sexuelle Belästigung ist ein guter Grund zu kündigen. Da dürfen die nicht sanktionieren. Wenn die das machen, nimm dir einen Anwalt.
Zeugen habe ich, nur würden die halt nicht gegen den Chef aussagen!