Welche Jobs muss ich annehmen?

10 Antworten

"Während der Ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit ist eine Beschäftigung als unzumutbar anzusehen, wenn das hiermit zu erzielende Arbeitsentgelt mehr als 20% unter dem Arbeitsentgelt liegt, das bei der Berechnung des Arbeitslosengeldanspruches als Bemessungsgrundlage dient. Zwischen dem dritten und sechsten Monat des Arbeitslosengeld-Bezuges ist eine Beschäftigung bei einer Einbuße von mehr als 30% als unzumutbar anzusehen.

Mit der Dauer der Arbeitslosigkeit sinken die Anforderungen an die Zumutbarkeit der Beschäftigung. Dies führt dazu, dass ab dem siebten Monat der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung nur dann als unzumutbar anzusehen ist, wenn das aus der Beschäftigung erzielbare Nettoeinkommen unter Beachtung der mit der Beschäftigung verbundenen Aufwendungen geringer ist als die Höhe des Arbeitslosengeldanspruches."

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/zumutbare-beschaeftigung.html

Ja musst Du leider, Du musst Dich auf jedes Angebot dass Du vom AA erhälst bewerben, ob es deiner Qualifikation entspricht oder nicht, tust Du es nicht, dann wird Dir das ALG gekürzt, bei 3 maligem nicht bewerben sogar ganz gestrichen.

Nein! Du musst Dich nicht als Dachdecker bewerben, wenn Du Bürokaufmann gelernt hast! Das ist ein Ammenmärchen. Das Arbeitsamt kann von Dir nur verlangen, dass Du Dich in Deinem Beruf bewirbst. Schickt es Dir Jobangebote, die nicht passen, kannst Du es ablehnen, Dich dort zu bewerben.

Du musst jede zumutbare Arbeit annehmen, ausnahme der Lohn liegt deutlich unter Hartz 4 dann kann man ablehnen. Das haben mehere Sozialgerichte so entschieden.

Stimmt nicht! "Während der Ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit ist eine Beschäftigung als unzumutbar anzusehen, wenn das hiermit zu erzielende Arbeitsentgelt mehr als 20% unter dem Arbeitsentgelt liegt, das bei der Berechnung des Arbeitslosengeldanspruches als Bemessungsgrundlage dient. Zwischen dem dritten und sechsten Monat des Arbeitslosengeld-Bezuges ist eine Beschäftigung bei einer Einbuße von mehr als 30% als unzumutbar anzusehen.

Mit der Dauer der Arbeitslosigkeit sinken die Anforderungen an die Zumutbarkeit der Beschäftigung. Dies führt dazu, dass ab dem siebten Monat der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung nur dann als unzumutbar anzusehen ist, wenn das aus der Beschäftigung erzielbare Nettoeinkommen unter Beachtung der mit der Beschäftigung verbundenen Aufwendungen geringer ist als die Höhe des Arbeitslosengeldanspruches."

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/zumutbare-beschaeftigung.html

''Oder gibt es Bestimmungen, die eingehalten werden müssen?''

Natürlich. Kommt drauf an, welche der Leistungen du erhältst (ALG I oder ALG II).

Siehe http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82924.htm


@Fragesteller

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pass auf du musst im prinzip annehemen aber wenn du mit dem arbeitgeber reden kannst reicht es wenn du ne bewerbung schickst und der dir dann nen "stempel" gibt das du es versucht hast aber nich angenommen wurdest... wie gesagt mit nem korreckten arbeitgeber sollte das gehn ;) so hab ichs ma ne zeitlang geacht LG krekone;)

Bah!