Welche Gewährleistungsfrist müssen Handwerker einräumen?

3 Antworten

Wir haben gerade das gleiche Problem. Es gilt eine Gewährleistung von 5 Jahren. Wende Dich schriftlich an die Firma und schildere so genau wie möglich die bislang aufgetretenen Mängel. Setze eine Frist für die Nachbesserungsarbeiten. Der Handwerker hat alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,Wege-,Arbeits-und Materialkosten zu tragen (§635 Abs.2 BGB). Viel Erfolg!

Bei Arbeiten an Gebäuden gelten grds. 5 Jahre Gewährleistung. Entscheidend ist, dass es sich um fest mit dem Haus verbundene Teile handelt wie etwa einen verklebten Teppichboden. Du kannst also ohne Probleme die Nachbesserung vom Handwerker verlangen (wenn die Mängel „nur“ durch alltäglichen Gebrauch entstanden sind).

Damit legst Du Dir ein Ei ins Nest ! Für die Nutzung haftet der Handwerker nicht!

Auf Fußboden hat man(meines wissens)10 Jahre Garantie. Ruf die Firma an und schildere das Problem. Jeder seriöse Handwerksbetrieb wird umgehend abhilfe schaffen.