Welche Gebühren, wenn man bei Ebay ein Angebot vorzeitig beendet?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du den Artikel vor Ablauf der Auktion aus der Versteigerung nimmst, fallen nur die Einstellgebühren an.

Aber nur wenn es zu Euro 1,00 und ohne zusätzlichen Text und Bilder eingestellt wurde; ansonsten fallen wohl Gebühren an sowie auch bei Sofortkauf-Auktionen.

Ich würde mir viel weniger Sorgen um die Einstellgebühren machen, sondern um den Kaufvertrag, den du bei vorzeitiger Beendigung mit dem derzeit Höchstbietenden eingehst. Wenn der um seine Rechte weiss, der Artikel einen einigermaßen hohen Wert hat und sein Höchstgebot entsprechend niedrig ist kannst du dich auf ziemlich teure Probleme gefasst machen.

Wieso, es ist doch kein Zuschlag erteilt worden?

@yprada

Es gibt keinen Zuschlag bei eBay. Wirksam sind die während der Auktion abgegebenen Willenserklärungen. Sobald auf einen Artikel geboten wurde gibt es einen wirksamen Kaufvertrag. Angebote bei eBay sind absolut verbindlich - rechtlich hat die vorzeitige Beendigung daher keine Relevanz.

@justiziasgolem

Naja. Wenn einem aber der Artikel während der Angebotszeit kaputt geht aus irgendwelchen Gründen, muß man doch ne Möglichkeit haben, das Angebot wieder zurückzuziehen....

@diewildeHilde

Nein - Wenn einem der Artikel während der Angebotszeit kaputt geht muss man im Zweifel Schadensersatz leisten. Ein Angebot wäre nicht verbindlich, wenn man trotzdem jederzeit mit einer vorgeschobenen Beschädigung da rauskäme.

Ganz ehrlich? Das könnte man ja umgehen, indem man einen Freund bittet ein hohes Gebot abzugeben - der wird einen dann schon nicht verklagen... Und höhere Gewalt gäbe es ja auch noch. Absolut verbindliche würde ich das bei Ebay noch nicht nennen. Aber trotzdem, danke!

@CaFee

Oder man könnte angeben, man hätte doch einen Schaden an der Ware festgestellt.

Wenn Du Deine Ware ganz normal, also ohne Zusatztext, ohne zusätzliche Bilder, Startpreis Euro 1,00 usw. eingestellt hast, fallen keine Gebühren an.

Geh mal bei Ebay rechts oben unter Übersicht und dort unter A-Z bei "Angebot vorzeitig beenden" rein, dort kannst Du alles nachlesen.

@ingridshaus

Dort steht nur, dass man die Angebotsgebühren bezahlen muss, ist ja auch richtig, von Verkaufsprovisionen habe ich leider nichts gefunden.

@CaFee

V - Verkaufsgebühren. Hast Du Dein Angebot schon rausgenommen, wenn ja, war schon darauf geboten bzw. zu welchem Preis hattest Du es eingesetzt. Ich habe auch schon mal ein Angebot rausgenommen und es waren schon über Euro 100,00 gesetzt. Da ich ja wußte, dass es verkauft ist wollte ich es verpacken und mir fiel es runten und zersprang in 1000 Einzelteile (Glas). Rausgenommen mit der Begründung, dass es nicht mehr zum Verkauf steht, Geboteszeit war noch nicht zu Ende, keine Gebühren bezahlt.

mach das lieber nicht ich mußte dan den betrag den ich als eig.verkauft habe an ebay zahlen voll blöd mach das liber nicht dort habe ich meine wii verkaufen wollen für 150 euro aber dan doch nicht dan mußte ich 150 euro zahlen

glaube ich.

Glaubst Du es nur oder weißt Du es.