Welche Folgen kann ich durch Vermietung von fremden Wohneigentum bekommen?

10 Antworten

Wer ist denn der Eigentümer der Wohnung? Nur der kann rechtmäßig die Wohnung vermieten.

Wenn Du sie ohne offiziellen Auftrag vermieten würdest, würdest Du Dich strafbar machen.

Der Mietvertrag wäre ungültig. Und vermutlich können sowohl der Eigentümer als auch Dein "Mieter" anschließend Schadensersatz geltend machen.

ich habe den schlüssel über einenen bekannetn bekommen. bei ihm war das passiert. er hatte 2 Jahre lang Miete bezahlt und plötzlich als diese wieder zurückkam versuchte er den vermieter zu kontaktieren, aber er hatte das problem, dass dieser nicht mehr auffindbar war. er wohnte noch 2 Jahre weiter kostenlos in diesem Appartement

Vielleicht ist ihm was zugestossen? Ich würde wahrscheinlich mit den alten Daten des Vermieters zur Polizei gehen, die kümmern sich drum. Denn sollte der Vermieter verstorben sein, dann finden die raus, wer künftig zuständig ist

damit würdest du dich Strafbar machen. Weiß der Besitzer das du einen Schlüssel hast und dort immer mal wieder dir zutritt verschaffst?

Allein der Zutritt ist schon als Hausfriedensbruch zu werten

@monja1995

das meinte ich ja mit meiner Aussage

Ein Mietvertrag wäre ungültig.

Hallöchen Ich beschäftige mich gerade mit dem einem ähnlichen Thema: Dem Vermieten ohne Eigentum. Ich habe heute erfahren das ich einen Tiefgaragenstellplatz von einer Person gemietet habe die weder Eigentümer noch Besitzer dieses Stellplatzes ist. Nun habe ich schon seit begin dieses Jahres Regelmäßig 20€ pro Monat Bar für diesen Platz bezahlt.

Meine Frage hierzu wäre: 1)Der Vertrag ist denke ich mal nichtig da ein Rechsmangel vor lag, oder? 2)Bringt es etwas den Vertrag an zu fechten da die Forderungen und die Leistung ja zwischen den Vertragsparteien erfüllt wurden und nicht wie in einem normalen Kaufvertrag zurück erstattet werden können? 3)Für einen Schadensersatz habe ich keine Grundlage da mir kein Schaden entstanden ist, aber hat der eigentliche Eigentümer einen Schadensersatzanspruch gegen mich? 4)Muss ich den Schriftlichen Vertrag mit dem Falschen Eigentümer noch kündigen oder reicht es wenn ich zum 01. des nächsten Monats mein Auto dort einfach nicht mehr parke.

Ich wäre sehr dankbar für alle Antworten da ich im Mietrecht nicht durchsteige.