Welche Fahrzeuge gibt es für den Gehweg?

4 Antworten

Heyho!

also laut gesetz sind Skateboards, Inliner, und Rollstühle keine "Fahrzeuge" sondern "Fortbewegungsmittel", und das macht den feinen unterschied, ein Fortbewegungsmittel ist nämlich an die gehwege gebunden, wohingegen fahrzeuge nach §2 StVO die fahrbahn/straße benutzen müssen

Segways sind nach definition Fahrzeuge, und sind an die straße gebunden (ausnahme sind motorisierte rollstühle, diesedürfen sofern sie langsamer als 6km/h fahren auch den gehweg nutzen), und müssen auch mit einem kennzeichen zugelassen werden.

Hoverboards sind, ebenso wie Elektro Longboards in deutschland eigentlich nicht legal fahrbar, da sie, wie eben segways auch voll motorisiert sind und über 6km/h fahren können, und dementsprechend eine zulassung brauchen.

Fahrräder sind laut definition auch Fahrzeuge, müssen also die straße benutzen (ausnahme stellen hier Kinder unter 8 Jahren da), das gilt natürlich auch für E-Bikes

Inliner, Skateboards, Longboards, u.ä. sind, wie schon erwähnt, nur fortbewegungsmittel, sind also nur auf gehwegen zu nutzen (allerdings muss rücksicht auf fußgänger genommen werden)

kurz gesagt... was elektrisches für den gehweg gibt es nicht... und wenn man es dort nutzen wollte müsste man es auf 6km/h runter drosseln, da kann man dann auch laufen.

Die Benutzung der Gehwege durch Fahrzeuge ist nicht erlaubt. Das ergibt sich aus § 2StVO: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen …“. 

Eine Ausnahme gibt es für Kinder mit Fahrrädern. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. 

Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. 

https://de.wikipedia.org/wiki/Gehweg

Also muss ein Rollstuhlfahrer die Fahrbahn benutzen?

@rlstevenson

Nein, da herkömmliche Rollstühle nicht als Fahrzeuge definiert sind (da nicht motorbetrieben), Krankenfahrstühle dürfen den Gehweg in Schrittgeschwindigkeit mitnutzen.

Fahrräder, Segways und Hoverboards sind KEINE Fortbewegungsmittel für den Gehweg, Fahrräder generell nicht ohne Zusatzschild und sofern der Fahrer älter als 10 Jahre ist, Segways und Hoverboards nur, wenn sie unter 6 km/h Höchstgeschwindigkeit haben.

Das darf man nicht.

Außerdem : Wofür denn? Bildet sich der Mensch mittlerweile so stark zurück und wird so faul, dass gehen schon zu anstrengend wird?

Wenn ich gehen muss, gehe ich.

Wenn ich eine Kurzstrecke fahre, nehme ich mein Puch Maxi

Und wenn es länger ist, dann das Auto.

AM-Führerschein --> Puch Maxi