Welche Dokumente werden für Arbeitslosengeld benötigt??

3 Antworten

du hast anspruch auf alg1 für 12 monate. somit benötigt das arbeitsamt, deine kündigung und die lohnnachweise der letzten 12 monate

wenn du schon mal möchtest, kannst du ja in einem alg1 rechner vor rechnen, damit ud einen kurzen überblick hast, was du bekommen könntest.

https://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2016

wenn du also meinst, dass du noch anspruch anderweitig hättest, dann hol dir gleich einen termin beim jobcenter. dort kannst du dann deinen antrag abgeben. für den benöitgst du die kündigung, kopie mietvertrag, kopie: girokonten, lebensversicherungen, tagesgeldkonten, bausparer, rentenversicherungen, sparbücher etc. - fonds, gemälde, häuser, autos etc

weiterhin vorlegen musst du kopie über die krankenversicherung, letzten drei monate kopie der kontoauszüge deines laufenden girokontos.

dann wird gerechnet und du bekommst wenn notwendig, aufstockende leistungen alg2. wirst auch dann über das jc verwaltet und in maßnahmen und wiedereingliederung gebracht.

nebenkosten werden mit berücksichtigt seitens des jc - wenn sie angemessen sind und innerhalb der max. angemessenen kdu liegen. sonst wirst du innerhalb der frist x die das jc nennt umziehen müssen oder die kosten aus eigener tasche tragen.

auto, kosten für dieses interessieren keinen, das ist dein eigenes problem. wenns nicht geht, auto abmelden oder verkaufen.


benötigen die für Alg1 keine Nachweise über Miete Nebenkosten etc.? Alg ist dann sozusagen mein Lohn? Und wenn ich damit nicht klarkomme muss ich noch andere Zuschüsse beantragen? sorry für die fragen aber das ist so ein kompliziertes Thema😂 Und puh hoffe mal das das Alg 1 reicht. Denn das scheint sehr viel Papierkram zu sein wenn ich mehr benötigen sollte 😑

@Lars123huhu321

bleib doch mal ganz7 ruhig. geh auf den link und gib den lohn der letzten 12 monate im durchschnitt ein. das ist von der ba selbst der rechner. dann hast du erstmal einen ungefähren betrag den du bekommen könntest. plus-minus paar zerquetschte^^

dann guckst du nach einen alg2 rechner

http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

unter sonstiges einkommen, kannst du dann dein wahrscheinlich errechnetes alg1 eingeben. dann siehst du was du noch bekommen könntest.

weiter unten findest du auch einen link zum aktuellen wohngeldrechner und kannst dann vergleichen. im endeffekt trifft das jc die entscheidung ob du wohngeld beantragen sollst oder alg2 aufstockend bekommst. also lauf beides ab. einfach um nix zu verpassen und es zeitnah erledigt zu haben.

alg1 würde mir laut meiner rechnung reichen. Gibt ja noch wahrscheinlich eine Abfindung mit dazu...

Um sich arbeitslos melden zu können, bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung mit. Ebenfalls nötig ist auch Ihre Rentenversicherungsnummer, die Kündigung des letzten Arbeitsvertrages – sofern vorhanden – oder der Arbeitsvertrag, aus dem die Befristung ersichtlich wird und ein aktueller Lebenslauf.

 

Und eine Arbeitslosmeldung ist kein Hartz 4 Antrag. Die interessieren deine Lebenshaltungskosten nicht.

Um dann Aufstockung zu bekommen musst du zum Jobcenter.

 

Also sind es sozusagen 2 Schritte? Ich muss mich also 1. Beim Arbeitsamt arbeitslos melden um die 60/67% vom Nettolohn zu bekommen. Sollte ich damit nicht klarkommen muss ich 2. Zum Jobcenter und da dort den Rest beantragen? Versteh ich das richtig? Ist es denn Pflicht nach der Arbeitslosmeldung sich auch beim Jobcenter zu melden oder halt nur, wenn es nötig ist?

@Lars123huhu321

das solltest du zeitgleich machen. am besten am gleichen tag. deine bezüge kannst du ja schon vorher ca. ausrechnen. dann siehst du was du brauchst.

Zur Beantragung von ALG I benötigst Du erst einmal nur einen Ausweis und das Kündigungsschreiben.

Reicht das ALG I nicht aus kannst Du u.U. Wohngeld bekommen.

Zum Thema ALG II mache Dir bitte bewußt, dass Dein Bedarf als Single ausschließlich die angemessenen Kosten der Unterkunft + der Regelsatz I = 409,-- Euro ist.

Allerdinngs mußt Du Dich sofort nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden.

drücks doch richtig aus: regelsatz erwachsener ohne partner sind 409 euro. oben drauf kommen noch die angemessenen max. kdu.