Welche Bilder darf ich auf meinen Blog hochladen?

4 Antworten

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Unter folgenden Umständen darfst du Animebilder in deinem Blog hochladen:

  • Du hast von den Rechteinhabern eine Nutzungserlaubnis erhalten. (§ 31 UrhG)
  • Das Bild dient in deinem Blog nur als Zitat. Du musst dich hier mit dem Bild inhaltlich auseinandersetzen und die Quelle des Bildes angeben. (§ 51 UrhG)
  • Du bearbeitest das Bild so, dass das ursprüngliche Werk zwar noch als Grundlage dient, jedoch im neuen Bild nur noch bedingt zu erkennen ist. Das neue "Werk" (deine Kreativität) muss in den Vordergrund treten. (§ 24 UrhG).

Das gleiche gilt ebenso für Screenshots.

Bilder von anderen Websites einzubinden brauchen allerdings keine Zustimmung.

Ist es dir wichtig, dass du das Bild selbst hochladen muss? Reicht eine Einbindung nicht? Wenn doch, dann siehe dieses Beispiel

Ok, dass mit dem bearbeiten ist wirklich gut zu wissen, danke!

Und über das Einbinden von Bildern werde ich mich auf jeden Fall nochmal genauer informieren! Weil mit ist es nicht wichtig, Bilder selber hochzuladen. Ich möchte manchmal einfach ein Bild zu einem Eintrag haben als ein Beispiel oder um einen Eintrag einfach besser aussehen zu lassen.

Vielen Dank für die Antwort!

@KissyChan

Freut mich, dass ich helfen konnte.

Noch was zur Einbindung: Das gilt nicht nur bei Bildern sondern auch für Musik und Videos. Das heisst, du kannst auch ohne Probleme YouTube Videos usw. in deinem Blog einbinden.

@Gilgamesh18

Beim Einbinden von Bildern anderer Websites (Hotlinking) solltest du aber beachten, dass wenn der Inhaber der besagten anderen Seite bemerkt, dass du das machst und nicht damit einverstanden ist auch durchaus interessante Dinge passieren können, z.B. das: https://www.theguardian.com/media/2015/oct/28/cartoonist-the-oatmeal-trolls-huffpo-over-images-published-sans-permission

Es könnte aber auch noch "schlimmer" kommen. Stell dir z.B. vor, deine Website ist eigentlich auf kindgerechte Inhalte ausgerichtet und plötzlich tauchen da diverse nicht ganz jugendfreie Bilder auf. ^^

Es ist zwar an sich korrekt, dass Hotlinking an sich zulässig ist, genau so zulässig ist es aber auch, wenn der Betreiber der gehotlinkten Seite seine Inhalte "umstrukturiert".

@Isendrak

haha nice. Ein intelligenter Trick, um jemanden eins auszuwischen, die nicht nachgefragt haben

@Gilgamesh18

Sowas könnte man sogar semiautomatisiert machen:

Beispiel für Apache mit PHP und mod_rewrite:

  1. Eine .htaccess im Bilderordner anlegen, die jede Anfrage nach einer der Bilddateien auf ein im selben Ordner befindliches PHP-Skript umleitet (oder halt in der Konfigurationsdatei des Servers direkt einstellen).
  2. Im PHP-Skript überprüfen, ob der übermittelte "Referer"-Header entweder von einer Seite der eigenen Website stammt oder leer ist (gibt da n paar Sonderfälle unter den Browsern ^^) und falls ja das ursprünglich angefragte Bild ausgeben, andernfalls ein Foto von einem Eselhintern mit dem Schriftzug "Hotlinking my ass." (Wortspiel ^^).

Du darfst Bilder und Videos hochladen, wenn du die Quelle/ den Urheber angibst.

Bild immer mit Nachweis bzw. Quelle angeben. Zb

Am Ende deiner Posting oder Beitrages

Quelle und Literatur:

  • Titelbild: Urheber Reuters - webadresse [zugriff am datum]
  • Bild 1 .......usw
  • Bezugsquellen / Zitate: webadresse etc...

Das gleiche gilt auch für Screenshots von YT oder ähnliches

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein. Du darst nicht einfach so Bilder veröffentlichen, wenn du keine Erlaubnis des Urhebers hast. Auch eine Angabe der Quelle reicht nicht unbedingt aus.

Grundsätzlich gilt, dass der Urheber das Recht hat zu bestimmen, ob und wie seine Werke zu veröffentlichen sind. Es gibt jedoch Ausnahmen. Beispielsweise:

§ 50 UrhG: Berichterstattung über Tagesereignisse
Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig.

Oder beispielsweise:

§ 51 UrhG: Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.

Du musst also klären, ob es sich, so wie du das Bild benutzen möchtest, um eine Ausnahme handelt, in der du das Bild auch ohne Zustimmung des Urhebers verwenden darfst. Liegt keine Ausnahme vor, brauchst du die Zustimmung des Urhebers.

Du wirst evtl. im Internet viele Bilder finden, die wohl auch ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht worden sind. Das dies Leute machen, heißt nicht in jedem Fall, dass sie das auch dürfen. In vielen Fällen ist es so, dass der Urheber (bzw. entsprechende Vertreter) dies nicht mitbekommen oder ignoriert.

So kann es dazu kommen, dass man zwar gegen das Urheberrecht verstößt, aber nach dem Grundsatz "Wo kein Kläger, da kein Richter." keine Probleme bekommt.