Welche Berufsgenossenschaft ist die Richtige?
Hallo,
folgendes Problem: Eine Bekannte von uns ist Selbständige Putzkraft (kleinstunternehmen MWsT befreit). Nun hat sie ein Schreiben von der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft bekommen das ihr Betrieb hier Angeschlossen ist.
Meiner meinung nach ist dies Falsch. Da eine Putzkraft nicht im Bereich Bau sondern in den Bereich Dienstleistung angesiedelt ist oder???
Kann mir jemand helfen??? Sehe ich das richtig???
4 Antworten

Mit Bau hat diese Art der Dienstleistung grad gar nix zu tun, ich würde sie eher in die Verwaltungs-BG einordnen. Sie soll mal dort anrufen, die können ihr weiter helfen.

Hast Du ein Faxgerät? Wenn nicht - husch mal in ein Schreibwarengeschäft - dort kannste das sicherlich tun. Schreibe dann drauf, dass Du Montag umgehend zurückgerufen werden möchtest. DAS REICHT!!!

Den Widerspruch kann sie auch per mail absetzen, die E-Mail-Adresse steht auf dem Schreiben drauf.

Es geht auch darum wo sie putzt. Wenn sie vor Einzug der ersten Mieter eine Endreinigung auf Baustellen und so macht kann es Baunebengewerbe sein. Die Bau BG ist auf "Mitgliederfang" würde ich meinen. Bei ihr sind nämlich auch Unternehmer unter Umständen pflichtversichert. Bei der Verwaltungs-BG kann es sein das Deine Bekannte gar nicht pflichtversichert ist. Ich kann nur raten an die Verwaltungs-BG eine Mail zu senden und um Zusendung der Anmeldungsunterlagen bitten. Dann könnt ihr der Bau-BG mitteilen, dass die Versicherung bei der VBG beantragt ist. Schau auch mal hier. http://www.medical-text.de/inhalte/uvgoae/pdfs/ermittlunguv_traeger.pdf Das ist ein Verzeichnis welche BG für wen zuständig ist

Hallo Nachtfalke 19
es ist richtig, dass die Berufsgenossenschft für die Bauwirtschaft (BG Bau) für Reinigungsbetriebe zuständig ist. Die Mitteilung (Anschlussbescheid), dass du bei der Berufsgenossenschaft angeschlossen bist, bedeutet nur, dass wenn du Arbeitnehmer einstellst diese bei der BG Bau versichert sind. Da ich deiner Schilderung aber entnehme, dass du die einzige Arbeitskraft in deinem Unternehmen bist, giltst du als Unternehmerin und hast die Möglichkeit dich freiwillig gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern. An deiner Stelle reicht es sicher aus, wenn du der BG schriftlich mitteilst, dass du keine Mitarbeiter beschäftigst. Der oder die Sachbearbeiter(in) und dessen Tel.Nr. steht sicher auf dem Bescheid. Viel Erfolg

Die haben die wohl raus gelesen, dass sie Verputzerin ist...........sowas gibt es auf dem Bau;-))) BGBAU Wuppertal - stimmt`s???...................Das sollte sie mal telefonisch klären.

Nee BG Bau Karlsruhe :-)

okay;-))) - ganz anderer Bezirk
Ja mein Reden das Problem is das am Montag der Wiederspruch dort sein muss und heute geht niemand mehr ans Telefon