Welche Bedingungen muss ein Messer für die Arbeit haben?
Hey Leute,
da es ja im normalfall verboten ist ein Messer mitzuführen, ich es jedoch bei der Arbeit brauche, würde ich gerne wissen ab wann es verboten ist und ab wann legitim.
Es werden Messer auf der Arbeit gestellt, jedoch sind diese so gebaut, dass man damit keine hervorstehende Klinge hat und sie damit unbrauchbar bei jeglichen Kartons oder anderen arbeiten sind.
Die meisten meiner Arbeitskollegen haben ein Teppichmesser, ansonsten ist alles dabei. Mein eigenes Messer ist sehr praktisch aber hat zwei sehr scharfe aber unterschiedliche Klingen und ähnelt einem Springmesser. Was passiert, wenn die Polizei mich damit auf dem Hin- oder Rückweg anhält? Da ich mit Fahrrad unterwegs bin, ist es meistens an der Arbeitshose dran.
Es soll aber Ausnahmen geben habe ich gehört, jedoch immer schlecht definiert um was für Messer es sich handelt.
Bin dankbar für jede hilfreiche Antwort. mfg.
5 Antworten
Man nennt es verallgemeinert Einhandmesser, erspart viele Worte✌️. Soweit ich informiert bin, braucht man eine Bescheinigung, dass man das Messer führen darf und dass du es ausschließlich für deine Arbeit benutzt, bin mir aber nicht sicher, wo man sich so eine Bescheinigung abholen kann. Ist es wichtig, dass du es mit einer Hand bedienen musst oder reicht es auch, wenn du zwei Hände brauchst? Wenn es reicht, dann kann man die kleinen Nupse vielleicht abmachen, sodass du es nicht mit einer Hand öffnen kannst, dann ist es auch kein Einhandmesser mehr.
Unsinn - der Gesetzgeber schreibt "einhändig feststellbar".
Interessiert also nicht, ob Knubbel (das heißt Daumenpin) oder Flipper - wenn man es mit einer Hasnd feststellen kann dann wäre das mit " führen".
Es gibt übrigens auch "Einhandmesser" die man nicht feststellen kann - die darf man dabeihabern! Google mal Sanrenmu 9054 und schau dir die Videos ASN! "Soviel zu deinerm pauschal " Einhandmesser" !
Ausnahme wäre uebrignes auchnnur während der Arbeit und nicht auf den Weg dahin, weil er da ja noch nicht arbeitet - gibts gerne das passende Urteil von einem, der genau die Ausrede hatte. Da wurde vor Gericht klar festgestellt, dass er nicht in DDR Arbeit war, als er kontrolliert wurde!
da es ja im normalfall verboten ist ein Messer mitzuführen,
Deine Argumentationskette beginnt schon mal mit einem Fehler. Es kommt wie immer darauf an.
jedoch immer schlecht definiert
Nein, ich finde, es ist eindeutig definiert, was ein verbotenes Messer ausmacht, was ein Werkzeug ist und was eine (verbotene) Waffe.
Also - vorgeschrieben sind die Sicherheitsmesser ( wo die Sicherheitsklinge automatisch eingezogen wird)! Punkt!
Wenn bei euch in der Arbeit mit nicht erlaubten Messsern gearbeitet wird, dann freut euch mal auf den ersten Arbeitsunfall, wo sichneinerneine Sehne durchschneidet und die Berufsgernossenschaftdann den ganzen Betrieb rund macht, weil die Arberissicherheit nicht eingehalten wird?
Trägt vielleicht auch jeder die Schuhe, die er will und keine Arbeitsschule?-gehts noch?
ARBEITSSICHERHEIT IST NICHT VERHANDELBAR!
Wenn bei euch Leute mit den einzig erlaubten Sicherheritsmessern nicht arbeiten können, weil sie sich zu dämlich anstellen, dann braucht es eine Unterweisung oderbSchulung!
Woher ich das weis?
Seines Problem gäbe auch bei uns, nach den ersten "Selbstversdtuemmelungen" gäbe bei drei Leuten ne Abmahnung und seither habe ich keine anderen als die erlaubten Sicherheitsmesser mehr gesehen!
Ich selbst arbeite auch mit sowas, hab das den ganzen Tag in der Arbeitshose.
Damit erübrigt sich die Antwort nach den von dir aufgezeigten Messern, denn die sind alle nicht nur einhändig feststellbar und deshalb sowieso auf dem Weg nicht erlaubt, sondern man darf sie sowieso nicht in der Arbeit nutzen!
Super Sicherheitsbeauftragte habt ihr, dass masn das bei euch nicht weis...
In welchem Berufsbereich bist Du denn tätig ? Für Arbeiten in der Logistik oder dem Einzelhandel reichen in der Regel übliche Sicherheitsmesser mit wechselbaren Trapezklingen vollkommen aus.
So was gibt es im Baumarkt für unter 10 Euro bei ergonomischer Griffigkeit und mit rastbar ausfahrbarer Klinge bis etwa 20 mm freiliegender Schneide.
Das sollte für die meisten regulären Schneidarbeiten vollkommen ausreichen und ist einhändig bequem bedienbar.
Wo kein klagender Arbeitgeber, da ist auch keine Schuld. Zudem schreibt FS ja selbst, dass viele Kollegen dort mit Teppichmessern arbeiten würden.
Die beschriebenen Modelle gibt es freilich auch ohne rastbare Klinge.
NEIN, ganz so einfach nicht - Ist ja kein Kindergarten und eine Sicherheitsunterweisung mit Unterschrift wird der Arbeitgeber vorweisen können.. Das reicht um solche Leute einzuordnen - Die UVV ist jedem bekannt - PUNKT!
Die Nebenpflichten des Arbeitnehmers sollten doch auch bekannt sein, die Verpflichtung des Arbeitnehmers steht in § 15 ArbSchG.( Pflicht des Arbeitnehmers, sich und andere nicht unnötig zu gefährden)
Damit A- Karte für die, die mit einem Sicherheitsmesser nicht umgehen "wollen können"..
Rastbare Messer sind noch dazu auch wieder "einhändig feststellbare Messer" und die darf er wiederum nicht führen. (nicht rastbare mit beweglicher Klinge wären dann ja erlaubte Sicherheitsmesser )..
Nun übersteigerte Dich in diesem Detail mal nicht grundlegend, denn ich kann in diesem Bezug durchaus auf viele leidige Jahre Zwischenerfahrung in diversen Unternehmen zurück greifen.
Wenn Du Deine Argumentation rein auf das hier bildlich veröffentlichte Messer konzentrierst, ist es zweckdienlich schon richtig und angemessen.
Zu meiner Jugend waren gewisse Klappmesser ( Zweihandbedienung ) mit Hakenklinge in einigen Gewerken noch keine Frage der Arbeitssicherheit, sondern dort ganz normales Berufsequipment.
Im Bereich Logistik und Einzelhandel gebe ich Dir aber im Bezug auf "echte Sicherheitsmesser" mit nicht rastbarer Ausrückklinge absolut recht.
Du scheinst manche Arbeitsbedingungen der letzten 20 Jahre in der Praxis ( insbesondere Leiharbeit ) in manchen Betrieben nicht praktisch zu kennen...
Da ist diese Frage nach dem Messer eher noch das kleinste Problem der Arbeitssicherheit.... :-((
Friss' oder stirb' ... Leihkeule ... mehr muss ich in vielen ( nicht allen) Fällen wohl jetzt nicht zusätzlich sagen...
Und was hat das jetzt mit der Frage zu tun? Was interessiert mich ,was vor 20 Jahren in meiner Jugend da erlaubt oder verboten war?
In meiner Zeit als Sicherheitsfuzzi sind Billigheimer ohne Sicherheitsschuhe gleich wieder aus der Halle geschmissen worden. Anruf bei der Leihfirma. "ordentliches Material" - Und dann gings auch, wenn auch erst im zweiten Anlauf!
Aber wenn man es natürlich schleifen und einreissen lässst..
Der Frage steller frägt nach dem hier und jetzt - Und da siehts halt so aus, dass man sich 50-300 Euro und den Verlust des Messers einfängt! auch wens nur ein 1,99 rastbares Teppichmesser ist..
Ist das Messer beidseitig geschliffen?
Wenn ja dann darfst du es nicht führen.
Ansonsten solltest du dir einfach mal die entsprechenden Paragraphen dazu durchlesen und da ist das eigentlich recht deutlich erklärt.
Achja und was heißt im Normalfall?
Es gibt mehr als genug Messer die ich ohne jeglichen Grund mit mir führen darf.
Rastbar nicht erlaubt nach Arbeitssicherheit!