Welche Bedingungen gibt es für einen Schufa-Eintrag (Girokonto)?

2 Antworten

die Sparkasse, hat mein Girokonto gekündigt und mich an die Schufa gemeldet.

Zurecht. Schliesslich wurde die Geschäftsbeziehung wg. Vertragsbruch (eigenmächtige Inanspruchnahme von 600 EUR Dispo) und mangelnder Bonität (kein unverzüglicher Ausgleich nach 1. Mahnung) gekündigt.

Dieses vertrgswidrige Verhalten darf man Geschäfstpartnern melden.

Gelöscht wird das nach drei Jahren.

Welche Bedingungen herrschen für einen Schufa-Eintrag wirklich

Genua die: Wenn der Vertrag, welcher der Forderung zugrunde liegt wegen der Zahlungsrückstände durch den Anspruchsinhaber fristlos gekündigt werden konnte, darf ebenfalls eine Eintragung in die Schufa vorgenommen werden.

Das du die Forderung selbstverständlich fristwahrend zu bezahlen hast, bevor Mahnbescheid oder Zahlungsklage droht schliesst ja nicht aus, das die Sparkasse dich nicht mehr als Kunden haben will, weil du den Dispo eigenmächtig erhöht hast und die 1. Mahnung ignoriert hast.

Nun lese ich online, dass zwischen den Mahnungen ein Abstand von vier Wochen liegen muss.

Dies gilt nur für Zahlungsrückstand bestehender Verträge.

G imager761

Bei einem solchen "Bagatell"-Fall, bei dem der Betrag auch bereits beglichen wurde, kann man den Negativ-Eintrag vorzeitig löschen lassen. Dazu muss dann aber die Sparkasse auch eine entsprechende Meldung an die Schufa schicken, dass die Schulden abbezahlt sind.

Ansonsten bleibt er drei Jahre gespeichert.

Alles klar, ich werde noch einmal mit der Rechtabteilung der Bank reden, was ist allerdings mit § 28a Abs. 1 Nr. 4 lit. b BDSG:  ..."zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen" ? Somit wäre ein Eintrag gesetzwidrig, welche Möglichkeiten habe ich da noch?

@flumflum

Gesetzwidrig glaube ich nicht (da es m.E. kein Gesetz dazu gibt, das ist alles rein privatwirtschaftlich), aber regelwidrig.

@flumflum

Somit wäre ein Eintrag gesetzwidrig

Nein, lies mal Punkt 5 unter § 28a I BDSG: Schufa-Eintrag nach Kündigung des Vertrages wg. Zahlungsrückständen ist zulässig :-O

@imager761

Du hast Recht, danke für den Hinweis. Die Bank bezieht sich ausdrücklich auf § 28a Abs.1 Nr.5 BDSG.

@dumbo77

Ist das BDSG etwa kein Gesetz? Der Hinweis von imager761 hat sich aber anscheinend schon als richtig erwiesen..

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