Welche Bedingungen gibt es für einen Schufa-Eintrag (Girokonto)?
Guten Tag, meine Bank, die Sparkasse, hat mein Girokonto gekündigt und mich an die Schufa gemeldet. Zum Zeitpunkt des 'Ultimatums' war mein Konto weniger als 500€ überzogen, zum Zeitpunkt der ersten Mahnung um etwas mehr als 600€, bei einer Kreditlinie von 500€. Es wurden genau zwei Mahnung versendet und zwar im Abstand von 14 Tagen. Nun lese ich online, dass zwischen den Mahnungen ein Abstand von vier Wochen liegen muss. Welche Bedingungen herrschen für einen Schufa-Eintrag wirklich und wie kann ich vorgehen, um einen Eintrag rückgängig zu machen bzw. schnell zu löschen? Ich habe das Konto drei Tage nach der Frist (als ich den Brief dann auch erhalten habe) sofort auf Null ausgeglichen.
2 Antworten

die Sparkasse, hat mein Girokonto gekündigt und mich an die Schufa gemeldet.
Zurecht. Schliesslich wurde die Geschäftsbeziehung wg. Vertragsbruch (eigenmächtige Inanspruchnahme von 600 EUR Dispo) und mangelnder Bonität (kein unverzüglicher Ausgleich nach 1. Mahnung) gekündigt.
Dieses vertrgswidrige Verhalten darf man Geschäfstpartnern melden.
Gelöscht wird das nach drei Jahren.
Welche Bedingungen herrschen für einen Schufa-Eintrag wirklich
Genua die: Wenn der Vertrag, welcher der Forderung zugrunde liegt wegen der Zahlungsrückstände durch den Anspruchsinhaber fristlos gekündigt werden konnte, darf ebenfalls eine Eintragung in die Schufa vorgenommen werden.
Das du die Forderung selbstverständlich fristwahrend zu bezahlen hast, bevor Mahnbescheid oder Zahlungsklage droht schliesst ja nicht aus, das die Sparkasse dich nicht mehr als Kunden haben will, weil du den Dispo eigenmächtig erhöht hast und die 1. Mahnung ignoriert hast.
Nun lese ich online, dass zwischen den Mahnungen ein Abstand von vier Wochen liegen muss.
Dies gilt nur für Zahlungsrückstand bestehender Verträge.
G imager761

Bei einem solchen "Bagatell"-Fall, bei dem der Betrag auch bereits beglichen wurde, kann man den Negativ-Eintrag vorzeitig löschen lassen. Dazu muss dann aber die Sparkasse auch eine entsprechende Meldung an die Schufa schicken, dass die Schulden abbezahlt sind.
Ansonsten bleibt er drei Jahre gespeichert.

Gesetzwidrig glaube ich nicht (da es m.E. kein Gesetz dazu gibt, das ist alles rein privatwirtschaftlich), aber regelwidrig.

Somit wäre ein Eintrag gesetzwidrig
Nein, lies mal Punkt 5 unter § 28a I BDSG: Schufa-Eintrag nach Kündigung des Vertrages wg. Zahlungsrückständen ist zulässig :-O

Du hast Recht, danke für den Hinweis. Die Bank bezieht sich ausdrücklich auf § 28a Abs.1 Nr.5 BDSG.

Ist das BDSG etwa kein Gesetz? Der Hinweis von imager761 hat sich aber anscheinend schon als richtig erwiesen..
Alles klar, ich werde noch einmal mit der Rechtabteilung der Bank reden, was ist allerdings mit § 28a Abs. 1 Nr. 4 lit. b BDSG: ..."zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen" ? Somit wäre ein Eintrag gesetzwidrig, welche Möglichkeiten habe ich da noch?