Welche Bautechnischen anforderungen hat ein Verkehrsberuhigter Bereich?
Ich bin beruflich mit Verkehr beschäftigt. HIerbei streite ich mit meinen Kollegen über einer Straße die als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist, jedoch nicht die üblichen Merkmale eines Verkehrsberuhigten Bereiches aufweist: z.b. atypisches Straßenbild (keine Trennung von Gehweg und Fahrbahn), keine weitere Schilder außer Parkflächenmarkierung, im gegenteil, in besagter Straße ist ein Regelrechter Schilderwald!
Kann diese Straße überhaupt als Verkehrsberihigter Bereich ausgewiesen werden?
2 Antworten
Verkehrsberuhigte Bereiche werden durch das Verkehrszeichen 325.1 (Beginn) und Zeichen 325.2 kennlich gemacht.
Voraussetzungen für den Verkehrsberuhigter Bereich ergeben sich das der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift:
werden.
2. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.
3. Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist.
- Zeichen 325.1 ist so aufzustellen, dass es aus ausreichender Entfernung wahrgenommen werden kann; erforderlichenfalls ist es von der Einmündung in die Hauptverkehrsstraße abzurücken oder beidseitig aufzustellen.
5. Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.
Kann diese Straße überhaupt als Verkehrsberihigter Bereich ausgewiesen werden?
Die Straße in deinem Bild hat nach den Verwaltungsvorschriften keine Voraussetzungen für ein mit Zeichen 325.1 ausgeschilderten verkehrsberuhigten Bereich.