Welche Ausbildung ist Standard, wenn man als Hausmeister oder Hauswart arbeiten will?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

für den Hausmeister oder Hauswart gibt es keine vorgaben über eine Ausbildung. Wie Mighty M01 schon erkannt hat, wäre eine Ausbildung im handwerklichen Bereich von vorteil. das muss aber nicht unbedingt der Elektriker sein, es werden auch gerne schlosser, klemptner, schreiner oder Dachdecker genommen.

wegen den Arbeiten an der Eelektroanlage. der Hausmeister darf im Rahmen seiner tätigkeiten auch ohne elektrolehre an Stromkreisen bis 230 V und 16 Ampere arbeiten, jedoch keine neuinstallationen oder änderungen an der Anlage vornehmen. also defekte Steckdosen und Lichtschalter erneuern, oder eine Lampe aufhängen. einen elektroherd oder duchlauferhitzer darf er nicht anschließen, es sei denn er hätte eine entsprechende qualifizierung erworben.

als ich damals in die Lehre gegagen bin habe ich bei einem Klemptner 2 Wochen lang gelernt wie man Fittinge einhanft, einer der Klemptner kam dann zu uns, der hat gelernt, wie man Sicherunegn ein und ausschaltet, spannung prüft und was drehstrom ist.

vorteil: der Kunde muss nicht gleich 2 Handwerker rufen, wenn ein defekter Duchlauferhitzer gewechselt werden soll..

lg, anna

Eine Freundin arbeitet seit vielen Jahren in einer Haus- udn Gebäudeverwaltung. Durch Gespräche mit ihr und weil mein Schwiegervater sich dort auch einmal als Hauswart beworben hatte, weiß ich, daß alle Hausmeister, die mit denen wir zusammen arbeiteten (sowohl in privaten Hausgemeinschaften als in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen etc.) hatten eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung. Der größte Teil im Bereich Elektrik oder Heizungsbau. Wobei es auch Metallbauer gab, die dann allerdings Fortbildungen im elektronischen Bereich zu absolvieren hatten. Der größte Teil der vollzeit arbeitenden ist im Bereich Meister/Techniker anzusiedeln oder hat weiterführende Seminare absolviert.

Lies dir einmal Job-Angebote in der Zeitung durch, welche Anforderungen gestellt werden, dann kann sich dein Onkel ein Bild davon machen.

Für kleinere private Wohnanlagen ist ggf. eine anderer Voraussetzung gegeben, wenn zusätzlich noch Verträge mit Wartungsfirmen etc. vorhanden sind. Aber er muss ja im Notfall auch eingreifen können und sich im Bereich der Haustechnik etc. auskennen

LG

Eine handwerkliche Ausbildung ist sicher von Vorteil. Allerdings fallen bei dieser Tätigkeit für einen Hausmeister oder Hauswart eher kleinere handwerkliche Aufgaben an. Sehr viel Raum nehmen eher Kontrollen ein. Das ist allerdings abhängig von der Größe der zu betreuenden Objekte ab. Also unser Hausmeister hat da ziemlich viel zu tun. Für größere Reparaturen werden dann zumeist Handwerksbetriebe beauftragt.

helmutgerke  23.06.2012, 07:21

kurz und knapp - aber umfassend beschrieben, dafür DH

  • kleinere Handwerktätigkeiten und Kontrollaufgaben-

bevor dein Onkel möglicherweise ein Gewerbe "Hausmeistertätigkeiten" anmeldet, sollte er sich darüber was er an Tätigkeiten ausführen darf oder nicht darf umfanglich sehr ausführlich informieren.

Es wird äußerst viel Unsinn bzw. Halbwissen zu den Tätigkeiten eines Hausmeisters erzählt.

Hier zunächst eine Information der HWK Düsseldorf; http://www.rbh-hausmeisterservice.de/Seiten/Wissenswertes/Wissenswertes.html

cakejane  25.06.2012, 13:00

Danke für deinen (überwiegend richtigen) Beitrag. Eine kleine Anmerkung, auch zu deiner Antwort weiter oben:

Bei uns in der Schule sind zwei Hausmeister in Festanstellung. Sie sind beide ausgebildete Handwerker. Einmal Elektriker mit Zusatzausbildung für Groß- und Schaltanlagen (Geselle), einmal Heizungstechniker mit Meisterbrief. BEIDE dürfen sehr wohl an allen in ihren Fachbereich fallenden Anlagen Hand anlegen. Dafür ist sicherlich auch eine rechtliche Absicherung vorhanden, denn ich denke, eine Schule wird hier kaum ein Risiko eingehen....

Den Meisterbrief und die Eintragung in die Handwerksrolle brauchst du um ein Gewerbe anzumelden und entsprechend selbständig tätig zu sein.

Im Angestelltenverhältnis gelten z.T. andere Bedingungen. Sonst würde ja keine Firma (sei es Elektriker oder ähnl.) jemals einen Gesellen alleine auf Kunden loslassen dürfen, um eine Anlage einzubauen etc.

Das gilt auch für die Hauswarte. EIN Meister pro Unternehmen ist i.d. Regel ausreichend, da er die Verantwortung übernimmt. Natürlich macht es kaum Sinn, einen Tischlermeister im Bereich elektrotechnik einzustellen, allerdings gilt dies schon nicht mehr für einen Techniker aus dem Bereich mit entsprechender Zusatzausbildung...

LG

Ausgewiesene Ausbildungen und Kenntnisse in den Bereichen Haustechnik (Strom, Wasser, Heizung) und allenfalls Gartenbau, speziell für die Tätigkeit des Siedlungswarts, sind oft Voraussetzung für eine Anstellung.