Welche Aufgaben übernimmt das Kinderheim für die Eltern?
Hallo zusammen,
ich habe eine sehr persönliche Frage. Ich bin Mutter eines achtjährigen Jungen. Mein Sohn hat große Schulprobleme (Aversion, Versagensängste, mangelnds Selbstvertrauen), welche sich bei Ihm in Schulverweigerung gepaart mit Wutausbrüchen zeigt. Auf Beschluss des Amtes soll er nun zum Beginn des 2. Halbjahres in einer Förderschule aufgenommen werden. Da es leider in näheren Umgebung keine Plätze mehr gibt, soll er zusätzlich zum Schulwechsel werktags in einem Kinderheim aufgenommen werden. D.h. er würde die Ferien, Wochenenden usw. ganz normal zu Hause sein. Ich möchte betonen, dass der Grund für das Kinderheim ausschließlich die Entfernung zur aufnehmenden Schule ist und nicht etwa Probleme in der Familie. Das Kind soll also nicht vor uns geschützt werden.
Soweit so gut - oder auch nicht gut. Jetzt habe ich diesbezüglich aber eine Frage. Da das Kind die Woche über fremdbetreut wird, übernimmt das Heim logischerweise sorgerechtliche Pflichten. Also alles was mit Ernährung, Gesundheit etc. zusammenhängt. Natürlich wollen wir unsere elterliche Sorge nicht komplett an das Heim abgeben, sondern in Wesentlichen Fragen selbst die Rechte und Pflichten wahrnehmen. Also z.B. - auch wenn es banal klingt - aber Routine Untersuchungen beim KiA, Impfungen, Therapien etc. wollen wir gern in unserer Hand lassen und das Entscheidungsrecht nicht an das Heim abgeben.
Im Gegenzug wollen wir natürlich trotzdem, dass in Notfallsituationen (keine Ahnung Kind fällt vom Klettergerüst und bricht sich ein Arm), dass das Heim befugt wird, in solchen Fällen im Sinne der Eltern zu handeln.
Der vom Heim zur Unterschrift mitgegebene Vertrag differenziert in diesen Punkten unseres Erachtens nach nicht, sondern pauschalisiert eher.
Und jetzt die Frage: Gibt es jemanden der ähnliche Erfahrungen gemacht hat? Falls ja, wurde dann ein differenzierender Zusatzvertrag aufgesetzt oder wie habt Ihr das geregelt? Und was sollte man denn alles zusätzlich regeln?
Vielen lieben Dank für eure Antworten!
Grüße!
2 Antworten
hast du mal überlegt bei solchen massiven störungen einen kinderpsychologen zu installieren? wenn ein kind so verhaltensgestört ist, wird es sicher im heim wohl hoffentlich behandlung geben.
Ich komme aus dem Arbeitsbereich der Jugendhilfe und sehe da organisatorisch im Prinzip auch keinen Bedarf für detaillierte schriftliche Vereinbarungen. Notfallmäßig können die Ärzte ja sowieso immer handeln und alles weitere würde ich im individuellen Einzelfall regeln, da werden ja wohl nicht permanent Entscheidungen getroffen werden müssen. Ich bin aber sehr verwundert über die generelle Fallgestaltung - selbst ohne genauere Hintergrundkenntnisse - bringe ich ein achtjähriges Kind in der Woche doch nicht in einem Heim unter, nur damit es die Schule besuchen kann. Auch Förderschulen (in Wohnortnähe) können bei voller Belegung einen zusätzlichen Platz schaffen oder es muss halt eine Beschulung auf der Regelschule mit intensiver Unterstützung durch einen Intergrationshelfer erfolgen. Sowas kann man im Zweifelsfall auch einklagen.
Hallo Dr. Joergi,
vielen Dank für die Antwort. Ja - ich bin bei der Klassenkonferenz auch fast vom Stuhl gefallen! Regelschule mit I-Helfer haben wir versucht (Mein Sohn hatte von Mai bis Dezember 4 unterschiedliche I-Helfer, die entweder selbst aufgegeben haben (Verhältnis SL, KL passte nicht, gemeinsames Arbeiten nicht möglich) oder von der Schule abgewählt worden sind). Soll heißen intensiv Betreuung mit I-Helfern ist gescheitert! Außerdem haben wir aufgrund der Vorkommnisse an der Schule (das was uns von den I-Helfern berichtet wurde + das was unser Kind und Mitschüler erzählt haben) Beschwerde beim Amt eingereicht. Diese wurde abgewiesen und endete damit das der I-Helfer, der zu diesem Zeitpunkt für unseren Sohn verantwortlich war, aus seinen Aufgaben entlassen wurde. (Grund war wohl, dass das was in der Schule passiert auch in der Schule bleibt)
Kurzum auf Beschluss des Amtes ist die gemeinsame Beschulung in der Regelschule abgebrochen worden und per Beschluss die Beschulung an eben dieser Schule angeordnet worden -> das Vorgehen finde ich insgesamt beschämenswert!!!
Natürlich könnte man sich einklagen, aber was das für die Psyche meines Sohnes bedeuten würde, mag ich mir nicht ausmalen. :-(