Welche Aufgaben darf ein Prokurist nicht übernehmen?

5 Antworten

Unter einer Prokura versteht man eine Vollmacht, die der Inhaber oder sein gesetzlicher Vertreter einer anderen Person erteilt. In der Praxis heißt das, ein Geschäftsführer einer GmbH oder der Inhaber einer Einzelfirma erteilt einem leitenden Angestellten eine Prokura, wodurch dieser bevollmächtigt ist, alle üblichen Aufgaben, die im Handlungsgeschäft anfallen, zu übernehmen. Im §49 HGB ist festgelegt, dass die Vollmacht sich auf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Handlungen und Geschäfte erstrecken, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt. Davon ausgenommen ist ausdrücklich der Verkauf von Grundstücken oder deren Belastung, dafür muss eine ausdrückliche Bevollmächtigung erteilt werden.

Und die Bilanz.

Die Aufgaben, für welche er keinen Auftrag oder Vollmacht hat.

Sollte sein Arbeitsvertrag regeln

Je nach Firma sind seine Befugnisse vertraglich festgelegt

Hallo.

Er darf alles was zum Betriebsablauf gehört.

Außer Grundstücke kaufen oder Verkaufen.  Er darf auch die Bilanz nicht unterschreiben.

Mit Gruß

Bley 1914

Ohne Schein, darf er zum Beispiel kein Gabelstapler fahren