Welche Argumente gibt es, die für einen Waffenbesitz sprechen?

7 Antworten

Wenn ich Dich richtig verstehe, geht es Dir um Argumente, warum eine bestimmte Person eine Schusswaffe besitzen sollte und nicht darum, warum ein Staat das Recht auf Schusswaffenbesitz nicht einschränken sollte.

Nun, mir fallen verschiedene mögliche Gründe ein:

  • Schießsport: Hier wird häufg eingewendet, dass auch eine Luftpistole verwendet werden könnte, aber die Anforderungen mit einer "richtigen" Waffe sind deutlich höher. Wer also diese Herausforderung sucht, könnte zu diesem Zweck eine Schusswaffe besitzen wollen/sollen.

  • Jagd: Ist ohne Schusswaffen (in diesem Fall allerdings eher Gewehre als Pistolen) zwar prinzipiell möglich und in Deutschland in Form der Fallenjagd (hier wäre dann allerdings rechtlich gesehen auch wieder eine Pistole oder ein Revolver erforderlich) oder Beizjagd (mit Falke) auch erlaubt. Aber am meisten wird eben doch mit der Schusswaffe gejagt. (Bogenjagd ist de facto verboten.) Wenn jemand also als Jäger tätig sein will braucht er praktisch auch eine Schusswaffe.

  • Waffensammeln: Viele Menschen finden die technische Entwicklung von Schusswaffen interessant und sammeln daher Waffen. Wem das gefällt, der hat auch einen Grund Schusswaffen zu kaufen.

  • Beruf: Etwa könnte eine Wachfirma oder eine Geldtransportfirma, bzw. der Betreiber dieser Firma Waffen besitzen wollen. Wobei das wohl auch unter Selbstverteidgung fällt.

  • Erbe: Jemand könnte das Gewehr seines Opas, die Pistole seines Uropas genauso wie andere Nicht-Waffen-Gegenstände einfach wegen des persönlichen Wertes besitzen/behalten wollen.

  • Und schließlich: Selbstverteidigung: Joa, wenn man sich mit einer Waffe sicherer fühlt, dann kann das auch ein Grund sein eine zu besitzen. Wird aber schwierig dafür in Deutschland (legal) eine zu bekommen. Du könntest auch ein wirklich überzeugter Demokrat sein und nur deshalb Schusswaffen besitzen wollen um im Falle eines Falles vom Widerstandsrecht des Volkes (Art. 20 Abs. 4 GG) auch irgendwie Gebrauch machen zu können.

  • Schwanzverlängerung: Wenn Du Dich mit einer Waffe geiler fühlst, könnte das auch ein Grund sein eine haben zu wollen. Wird aber jedenfalls in D noch schwieriger als bei Selbstverteidigung dafür (legal) eine Schusswaffe zu kaufen. (Es sei denn Du kannst noch eines der berechtigten Bedürfnisse, die oben beschrieben sind, nachweisen und Dir deshalb die Waffe kaufen, die Dein Ego aufpoliert.) Bestimmt gibt es auch ein paar Leute, die deshalb Waffen kaufen.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

-Waffen verkörpern Macht und sind damit Statussymbole -Waffen können historischen Wert haben (Waffen aus dem WK II o.ä.) -der Besitz von Waffen wird durch die Menschenrechte, wenn man sie denn so auslegt, geschützt

Mehr Gründe fallen mir persönlich jetzt nicht ein. Es gibt halt leider wenig Gründe die für das Besitzen einer Waffe sprechen außer dem Grund zu dem sie dienen nämlich dem Töten ob nun als Verteidigung oder als Angriff. Wobei jedoch töten nur zu der Verteidigung des eigenen Lebens oder als Soldat im Krieg bzw kriegsähnlichen Zuständen erlaubt ist, also der Angriff als legitimer Grund wegfällt. Hinzu kommt, dass die Gesetze in Deutschland doch eher einschränkend in dieser Hinsicht sind wo anders (Amerika z. Bsp.) sähe das schon wieder ganz anders aus.

Hi, die wachsende Bedrohung durch Gewalttäter. In Ubahn, Bussen, auf der Straße, überall. Leider handeln die Gerichte nicht strenger. Geben allenfalls Bewährungsstrafe für diese Verbrecher. Gruß Osmond http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,787174,00.html Zitat: Das Urteil im Fall Torben P. war schon umstritten, bevor es überhaupt gesprochen war. Soll man einen Jungen aus einer intakten Familie, sozial integriert, nie auffällig geworden, kurz vor dem Abitur einsperren? Einer, der sich selbst der Polizei stellte, ein Anti-Gewalt-Training absolvierte, mehrere Entschuldigungsbriefe an sein Opfer schrieb? Hat nicht gerade so einer eine zweite Chance verdient? Eine Jugendstrafe ohne Bewährung ist Strafrechtsexperten zufolge immer das allerletzte Mittel. Ist das also für einen Jungen wie Torben P. angemessen? Das Schicksal des Mannes sei Torben P. gleichgültig gewesen, so der Richter "Der wird doch eh freigesprochen", grantelt die JVA-Beamtin an der Sicherheitskontrolle des Landgerichts. "Geht doch gar nicht, wenn dann kriegt er Bewährung", sagt ihr Kollege. "Is' doch dasselbe!" In Berlin gab es erst am vergangenen Samstag erneut einen tragischen Vorfall, bei dem drei Männer zwei andere in der U- Bahn belästigten. Ein 23-jähriger Koch flüchtete daraufhin in Panik, rannte vor ein Auto und wurde getötet. Torben P. hatte auf Erbarmen gehofft. Er sei Täter, kein Opfer und verdiene eine Strafe, hatte er sich in seinem Schlusswort vor wenigen Wochen reuig gezeigt. Aber ins Gefängnis wolle er nicht, bat er. Muss er wohl auch nicht.

Muss er. Zwei Jahre und zehn Monate, wie im Artikel selbst steht.

@Stan82

@Stan82

Da hast du recht, und "osmond" hat den Artikel, auf er selber verlinkt, höchsten halb gelesen (sieht man an seinem Kommentar).

"Der Gewaltakt sei so heftig gewesen, dass sich das Gericht nicht imstande sah, die Strafe zur Bewährung auszusetzen." (zweiter Absatz unter der letzten Zwischenüberschrift).

@PerryMason

Hi, Toeben P. befindet sich auf freiem Fuß (Haftverschonung) Haftverschonung ist keine Bewährung, stimmt. Jedoch ist Urteil auch noch nicht rechtskräftig, kann also noch werden mit Bewährung. Sein Vater ist in der Justiz tätig. Zudem wurde Toeben P. nach Jugendstrafrecht verurteilt, obwohl er volljährig ist. lgO http://www.fr-online.de/panorama/berliner-u-bahn-schlaeger-haftverschonung-wegen-geringer-fluchtgefahr,1472782,8378168.html
Zitat: Trotz harscher Kritik an der Haftverschonung des 18-jährigen mutmaßlichen U-Bahn-Schlägers, will die Berliner Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel einlegen. Die Erfolgsaussichten seien zu gering, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.Die Berliner Staatsanwaltschaft wird nicht gegen die Haftverschonung des 18-jährigen mutmaßlichen Schlägers vom U-Bahnhof Friedrichstraße vorgehen. Wegen geringer Erfolgsaussichten würden keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Haftrichters eingelegt, erklärte gestern der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Holger Freund.

Mit entsprechender Ausbildung kannst du damit jagen gehen oder Sportschütze werden. Allerdings besteht ein Unterschied zwischen Selbstverteidigungs-, Jagd- und Sportwaffen.

Letztendlich gibt es auch noch nicht funktionstüchtige Waffen nur zum Ausstellen, wer's nötig hat...

Als Jäger schaust du ohne Waffe alt aus. Das ist das erste Handwerkszeug, und das kann einem Jäger niemand verbieten eine Waffe zu führen, es sei denn er verliert seine Zuverlässigkeit zu Recht.

Wenn du Jäger bist solltest du doch die Rechtslage kennen oder nicht. Das geht schneller als du Denkst das du deine Lizens verlierst.