Welche Angaben in "Steuerpflichtige Vorbeschäftigungszeiten" im Personalbogen

1 Antwort

Sinn und Zweck ist, dass dein neuer Arbeitgeber die Steuerabgaben richtig berechnen kann. Nicht die monatlichen. Aber die "jährlichen", die z.B. bei Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld berücksichtigt wird.

Gibst du das nicht an. Ist eben bei der Steuererklärung nachzuzahlen.

Hi Sebbel!

Danke für die Antwort. Aus Interesse: Wieso braucht der AG für die Weihnachtsgeldberechnung meine genauen Angaben über frühere Beschäftigungen, bzw. wieso tangiert dies die Berechnung?

Mit Steuererklärung meinst Du die Lohnsteuererklärung?

@pkeller78

Er braucht die nicht für die Berechnung des Weihnachtsgeldes. Sondern für die Berechnung der Steuer, die für das Weihnachtsgeld fällig ist.

Steuern werden ja normalerweise monatlich erhoben.

Beim Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, wird aber die Jahressteuertabelle genommen. Und die stimmt ja nur, wenn man auch die Löhne der Vorbeschäftigungen kennt.

@Sebbel2

Das kann nicht sein, denn es gibt ja auch den Fall, dass bei unterjährigem Eintritt keine Vorbeschäftigung vorliegt !

Es ist vielmehr so, dass die steuerlichen Werte der Vorbeschäftigungszeiten für den vom Arbeitgeber am Jahresende (oder permanent) zu fahrenden Lohnsteuerjahresausgleich benötigt werden. Dieser darf nämlich nur dann durchgeführt werden, wenn die 360 Steuertage lückenlos mit Werten gefüllt sind. Wenn man als unterjährig eingetretener Mitarbeiter auf diesen Arbeitgeber-Ausgleich verzichtet (und ihn über das Finanzamt macht), kann man auf die Angaben zu den Vorverdiensten verzichten.