Weitergabe von Gerichtsbriefen an dritte?
Meine Ex-Freundin schickt Ihre Gerichtspost an meine Familie und Freunde. Verhandlung nicht öffentlich und noch nicht verhandelt. Keine Schwärzung der Namen Daten etc ist das alles rechtens?
4 Antworten
Wenn auch Daten sichtbar sind, die NICHT ihre sind, darf sie es nicht.
Fordere sie nachweislich schriftlich auf, ihr Tun zu unterlassen oder DEINE Daten zu schwärzen.
Ich habe mir ein E-Postkonto eingerichtet, darüber schicke ich wichtige Sachen als Einwurfeinschreiben. Die Briefe sind im Nutzerkonto abgespeichert und damit ist der Inhalt nachweisbar. Kostet pro Schreiben ab 2,80 Euro.... je nach Seitenzahl
Ihre persönliche Post ( soweit sie keine Daten Dritter benennt ) kann sie auch öffentlich im Rathaus aushängen, wenn sie dies möchte.
Ja, ist es.
Sie darf alles was sie betrifft so weit verbreiten, wie sie möchte.
Klar. Es sind doch IHRE Unterlagen. Damit kann sie machen was sie will.
Mehr als der Tatvorwurf steht da eh nicht drauf.
Solange keine Rechte Dritter verletzt werden darf sie sogar Bücher damit füllen und sie verkaufen.
Ja aber Datenschutz?