Weiteres Vorgehen mit Beschäftigungsverbot?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich bin in Ausbildung im Pflegebereich und hab ab der 24. Woche das Verbot bekommen, aber weil ich körperlich nicht mehr den Schichtdienst mitmachen konnte.

Im Beschäftigungsverbot wirst du weiterhin bezahlt und bekommst dein ganzes Gehalt wie davor auch, nur dass du halt nicht arbeiten darfst.

Prinzipiell ist das Ziel des MuSchG 2018, eine lückenlose Weiterbeschäftigung der schwangeren Mitarbeiterin zu ermöglichen und sicherzustellen. Der Arbeitgeber muss zunächst alle Möglichkeiten ausschöpfen, bevor er zum betrieblichen Beschäftigungsverbot greift (§ 13 Abs. 1 MuSchG).

Wichtig zu wissen ist, dass mit dem neuen Mutterschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Rahmen § 5 ArbSchG) im Hinblick auf die Weiterbeschäftigung von schwangeren Mitarbeiterinnen schon im Vorfeld erfolgen muss und nicht erst wenn eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft mitteilt.

Das betriebliche Beschäftigungsverbot für unzulässige Tätigkeiten spricht der Arbeitgeber aus, wenn er unverantwortbare Gefährdungen nicht durch Schutzmaßnahmen ausschließen kann und nachweislich keine Möglichkeit für einen Arbeitsplatzwechsel besteht.

Wenn der Arbeitgeber eine unzulässige Tätigkeit ausüben lässt, kann sogar ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro ausgesprochen werden.

https://www.betriebsarzt.online/de/blog/beschaeftigungsverbot-fur-schwangere-nach-dem-neuen-mutterschutzgesetz/

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Soweit ich weiß, musst du kein BV annehmen. Aber was ist die Alternative? Vor allem, wenn sich deine Chefin nicht wirklich interessiert?

Andererseits: vielleicht gibt's wirklich keinen anderen Platz.

Ich an deiner Stelle würde das BV annehmen und zu hause bleiben.

Alles gute!

Erst mal herzlichen Glückwunsch

soweit ich weis

sollte dein gyn das Beschäftigungsverhältnis erteilen

wenn deine Chefin keine andere Wahl bzw alternativ Beschäftigung hat

genieße die Zeit und erhole dich

soweit ich weis
sollte dein gyn das Beschäftigungsverhältnis erteilen

Es geht hier doch um ein betriebliches BV - da ist der Arbeitgeber in die Pflicht genommen.

Der Frauenarzt hat damit nichts zu tun - er würde ein auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogenes individuelles BV aussprechen.