Weitererzählen einer Verurteilung Strafbar?

7 Antworten

Ist weder üble nachrede noch verleumdnung. Weils wahr ist. Da er ja verurteilt wurde. (Ohne verurteilung wäre es nicht wahr)

Viel machen kann man da meines wissens nicht.

Ist das Urteil rechtskräftig?

Bei einer Geldstrafe muß die Verhältnismäßigkeit eines Prangers beachtet werden.

nein es ist nicht Rechtskräftig. Zumal lt. meinem Kenntnisstand auch in die Berufung gegangen wird.

Da sicher auch der Prozess öffendlich war, gibt es dahingehend keine Geheimhaltungspflicht.

Verbrecher werden auch öffendlich in der Zeitung genannt, wnn sie Verurteilt sind.

Und ich finde das richtig so. Es wird ja keiner dazu gezwungen kriminell zu werden.

Bei Mörden und Sexualstraftätern würde ich sogar ein öffendliches Register befürworten.

Und grade der Arbeitgeber sollte doch wissen, das er einen verurteilten Betrüger beschäftigt.

Es würde ihm ja auch freistehen von jedem Mitarbeiter ein polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen.

Was genau ist falsch daran ?

Diebe und Betrüger möchte ich in meiner Firma auch nicht beschäftigen wollen.

Er ist jetzt glaube ich nicht mit der Absicht hingegangen um zu betrügen, viel mehr ging es wohl um eine nicht bezahlte Rechnung während der Insolvenz. Also eigentlich nichts woraus der Arbeitgeber einen Nachteil hat.

Gerichtsverhandlungen sind öffentlich und kein Geheimnis. Da darf man mit anderen drüber reden. Auch Zeugen habe kein Redeverbot. Das ist zwar nicht nett, wenn es jemand rumerzählt, aber verboten ist es nicht.

Solange sie die Wahrheit schreibt, darf sie das verbreiten, wie sie lustig ist.

Moralisch ist es aber verwerflich ...