Weiterbewilligung für BAB und BAB ist jetzt weniger als die Hälfte?
Hallo,
Eltern Arbeitslos.
Ausbildungsbergütung ca 560€.
Kindergeld.
Miete Ca 350€
Wie viel BAB müsste ich bekommen?
Die Weiterbewilligung bringt mir jetzt nur noch weniger als die Hälfte an BAB im Gegensatz zum vorherigen BAB.
Was können die Gründe sein?
4 Antworten
Deine gestiegene Azubi Vergütung,die dann zur Neuberechnung heran gezogen wurde !
Du kannst dann beim Jobcenter noch einen Mietzuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB - ll zu deinen ungedeckten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) beantragen,evtl.bekommst du da noch ein paar Euro.
Ja aber meine Ausbildungsvergütung ist lediglich um Ca 50€ gestiegen
Habe vorher ca 300€ bekommen und jetzt nur noch Ca 120
Was ich damals berechnet habe weiß ich heute nicht mehr,ich kann mich ja nicht an jeden Fragesteller erinnern,da fehlt mir der Bezug !
Meines Wissens kommt es nicht darauf an was du jetzt tatsächlich mehr bekommst,sondern wie deine Vergütung sich im Berechnungszeitraum verändert.
Wenn ich mich nicht irre wird die Berechnung für 18 Monate durchgeführt,also wurde im ersten Bewiiligungszeitraum deine Vergütung der ersten 18 Monate herangezogen und nun von den letzten 18 Monaten,ich nehme ja an das du 3 Jahre in Ausbildung bist.
Im Internet gibt es kostenlose BAB - Rechner,da kannst du deinen ersten Bescheid zur Hand nehmen und alle Werte eingeben die sich nicht verändert haben und die neuen dazu,dann solltest du deinen Anspruch so in etwa angezeigt bekommen.
Okay danke ich probiere das heute mal aus Danke!
Jedenfalls verstehe ich nicht wie da 180€ fehlen können
Es kann ja eigentlich nur am Einkommen liegen,welches für den Berechnungszeitraum heran gezogen wurde oder man hat bei der Berechnung etwas vergessen,deshalb solltest du den BAB - Rechner mal zur Hand nehmen !
Kannst deinen alten Bescheid mit dazu nehmen und dann mal einen Vergleich mit dem neuen anstellen,da muss ja ersichtlich sein was sich dann wie geändert hat,dass sie jetzt auf 180 € weniger Anspruch kommen.
Danke dir für deinen Stern !
Die Höhe der Miete ist bei BAB nachrangig, wenn sie höher wie 150 € ist. Mehr Miete bedeutet dann nicht mehr BAB, sondern eine fixe Mietpauschale + Zuschlag von 224 € in der Berechung der Leistungshöhe.
Sind die 560 € Vergütung netto oder brutto?
Falls netto: dann hättest Du mit Kindergeld 750€ zur Verfügung. Da würde ich nicht mit viel BAB obendrauf rechnen.
Als Richtwert würde ich da mit dem Bedarfssatz der Düsseldorfer Tabelle kalkulieren & das wären: 735 € + ggf. 90 € Mehrbedarf, also insgesamt: 825 €
Wären in Deinem Fall: ca. 75 € BAB
Vergütung ist das was ich auf der Hand habe
Wohnort Berlin
Kann nicht sein, da ich bei dem BAB vorher Ca 300€ bekommen habe.
Normalerweise darf es sich nicht einfach verändern, dazu müsstest du einen Brief erhalten haben in dem eine Begründung vorhanden ist. Beispielsweise das sich deine Ausbildungsvergütung erhöht hat. Wenn das nich der Fall ist und es sich kaum erhöht hat dann einfach nochmal auf das Amt gehen.
Vielleicht hast du auch denn Wohnort gewechselt und damit ist das Fahrgeld weggefallen, das kommt dann auf die Entfernung und die Fahrtkosten an aber es kann schon passieren das die hälfte mal eben weg ist.
Es ist keine Unterstellung aber bei mir haben sie bei der Weiterbewilligung dreimal einen Zahlen dreher gehabt und damit ist es weniger geworden aber ich hatte das gefühl das es mit absicht passiert. Aber nichts desto trotz freundlich bleiben. :)
Mir wurde am Anfang auch geraten ebenfalls noch Wohngeld zu beantragen und das wurde ebenfalls parallel zu meinem BAB genehmigt. ( Behörden haben gegenseitig alle papiere erhalten)
Im Falle das es an einem Zahlendreher lag mach dir keine Sorgen das Geld wird dir ohne Probleme Nachgezahlt.
Wenn du Sorgen hast das es nochmal passiert dann füll den Antrag immer mit einem Angestellten aus somit kannst du und dein Gegenüber es überprüfen damit bei der Bearbeitung keine Probleme auftreten.
MFG: 2016
Ich bin mir gerade nicht ganz sicher ob die im vorherigen Antrag meine Monatskarte gezahlt haben.
Aber die soll jetzt auf alle Fälle drinne sein hat sie gesagt.
Ich bin immer freundlich :)
Wie es scheint steht es teilweise in der Luft was gezahlt wird oder was nicht. Deshalb sofort einen Termin vereinbaren und alle Unterlagen mitnehemen um den Antrag neu auszufüllen, bzw in Wiederspruch zu gehen im Fall das etwas nicht rechtmäßig gezahlt wurde.
Das kann der Bearbeiter aber genau heraus lesen. Mir wurde damals gesagt sie können es erst bearbeiten wenn sie die Fahrkarten haben. Also vorsichtshalber als Beweis gleich die Fahrkarten mitnehmen das die Bearbeiter sehen das wirklich Öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden.
Es ist etwas Zeitaufwendig und nervig aber wenn man es erst einmal alles richtig gestellt hat, gibt es meist keine Probleme mehr.
(kleiner Tipp am rande, am besten wenn der Antrag komplett ausgefüllt ist und alles rechtmäßig ist eine Kopie machen somit kanns du beim nächsten mal die Angaben einfach übernehmen.)
Wenn das Fahrgeld beim ersten Antrag nicht gezahlt wurde dann dafür auch einen Antrag ausfüllen da es ihnen nun mal zusteht.
MFG: 2016
Hat sich Deine Ausbildungsvergütung erhöht?
Ja lediglich um Ca 50€
Wie viel BAB müsste ich denn ungefähr bekommen?
Deine Rechnung war glaube höher damals als die die heute rausgekommen ist bei der Agentur für Arbeit