Weiterbelastung mit 7% MWSt?

3 Antworten

Am einfachsten ist, du stellst ihm keine Mehrwertsteuer in Rechnung, sondern schreibst eine Abrechnung mit der Bitte die Hotelkosten komplett zu erstatten. Dann musst Du ihm die Originalrechnung mitschicken. Durchlaufende Posten für Dich.

Im anderen Fall teilen die Hotelkosten das Schicksal der Hauptleistung. D.h., dass die Hotelkosten eine Nebenleistung deiner eigenen Leistung an den Auftraggeber darstellen. Wenn du zum Beispiel eine Reparatur an seiner Maschine gemacht hast und dafür eine Hotelübernachtung (vor Ort) gebraucht hast.

Wenn dies der Fall ist und deine Leistung mit 19% berechnet werden, dann musst du auch 19% auf die Hotelkosten weiterbelasten (ob du 100 € oder 107 € oder 95 € o.ä. als Nettobetrag nimmst, kommt auf die Vereinbarung mit dem Kunden an). Dem Kunden ist es egal, wenn er Vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Wenn du z.B. als Künstler o.ä. nur 7% in Rechnung stellst, können auch die Hotelkosten mit /% weiterbelastet werden (Schicksal der Hauptleistung)

Gute Nacht in fremden Betten und Grüße von

Ana

Wenn eure Vereinbarung lautet, dass die Hotelkosten übernommen werden, setzt du auf deine Rechnung den Nettobetrag der Hotelkosten. Der darauf anzuwendende Steuersatz ergibt sich aus der Hauptleistung.

Mein Praxistipp: Bitte den Auftraggeber dem Hotel eine Kostenübernahmeerklärung zu senden. Dann hast du mit der Abwicklung nichts mehr zu tun und dein Forderungsrisiko sinkt.

Du musst ihm die Rechnung so weitergeben, wie Du sie erhalten hast, also 100€ inklusive 7% MwSt.

Es sind nicht 100 sondern 107 inkl. Mehrwertsteuer.

Okay, und dann verbuche ich die Rechnung als Erlöse 7% USt?

@DirkDi

Ich habe mich verschieben 107€ inkl. MwSt. Warum willst Die MwSt als Erlöse verbuchen?

nein.