Weihnachtsgeldrückforderung bei Kündigung zum 31.03

9 Antworten

Muss man Weihnachstgeld zurückzahlen?

Soweit ich weiß muss man nicht,weil der Berechnung des Weihnachtsgeldes die Monate des Jahres zugrunde liegen,in dem Jahr indem man das Weihnachtsgeld erhält. Für solche Fälle gilt üblicherweise der Grundsatz: Eine Rückzahlungspflicht muss vorher ausdrücklich vereinbart worden sein, wie der Stuttgarter Rechtsanwalt Michael Henn von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft betont. Auch Bindungsfrist ist entscheidend Eine gesetzliche Pflicht zur Rückzahlung gibt es nicht. Handelt es sich um ein "echtes" 13. Monatsgehalt, muss es in keinem Fall zurückgezahlt werden. Denn das Entgelt ist für die Arbeit im abgelaufenen Jahr gezahlt worden, erklärte er. Anders kann es aussehen, wenn das Weihnachtsgeld als Gratifikation ausgeschüttet wurde. Diese wird den Angaben zufolge meist für vergangene und zukünftige Dienste gezahlt. In einem solchen Fall kommt es dann auf die Bedingungen des Arbeitsvertrags, auf eine Betriebsvereinbarung oder den Tarifvertrag an. Eine Rückzahlung kommt dann in Frage, wenn diese explizit vereinbart wurde, so Henn. Dann muss eine entsprechende Klausel auch die Voraussetzungen für die Rückzahlung sowie den "Bindungszeitraum" regeln. Andernfalls ist sie unwirksam. Bei Gratifikationen von mehr als einem Monatsgehalt ist eine Bindungsfrist bis zum 31. März des Folgejahres zulässig. Bei bis zu zwei Monatsgehältern ist eine Frist bis zum 30.6. des Folgejahres erlaubt. Entscheidend kann auch das Datum des tatsächlichen Ausscheidens aus der Firma werden. Wer beispielsweise am 15. Februar zum 31. März kündigt, könne auch bei einer Bindungsfrist bis zum 31.3. sein Weihnachtsgeld behalten, erläutert der Arbeitsrechtler.

http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/sonderzahlung-weihnachtsge...

Hallo Johnnymcmuff,

vielen Dank für deine Antwort.

und das Arbeitsverhältnis VOR Ablauf des 31.März des folgenden Jahres beendet wird<

Ich denke,du wirst die Rückforderung erfüllen müssen.

Der 31.März endet um 24.00 Uhr,daraus ergibt sich,dass das Arbeitsverhältnis vor Ablauf des 31.März beendet wurde.

Hallo lenzing42, vielen Dank für deine Antwort. Das ist eine ganz neue Ansicht. Aber meine Arbeitszeiten sind zw. 7.00 und 17.00 Uhr. Und der 31.03 war Sonntag. Ich hoffe das es eine ungenaue Formulierung ist. Und dies beschi..ene Firma mir das Geld zahlen muß.

@Freiburger1972

In diesem Jahr war der 31.März ein Samstag.

Fakt ist,dass du dein Arbeitsverhältnis vor Ablauf des 31.März beendet hast.

@lenzing42

Was spielt der Wochentag für eine Rolle? Der FS sagt, er hat ZUM 31.03. gekündigt. Damit endet das AV am 31.03. um 24 Uhr und der Tag ist zu diesem Zeitpunkt abgelaufen. Die Rückforderung wäre nach der vertraglichen Formulierung aber nur möglich, wenn das Arbeitsverhältnis endet, bevor dieser Tag abgelaufen wäre. Fristenablauf gem. BGB beachten.

@lenzing42

Hallo lenzing42,

das habe ich nicht! ich habe meine Kündigung vor dem 31.03 eingereicht aber den KOMPLETTEN März gearbeitet.

@Freiburger1972

@ralosaviv:

Der Wochentag spielt natürlich keine Rolle.Das war eine Richtigstellung. Der FS sagte in einem Kommentar,der 31.03.sei ein Sonntag gewesen.

2/3 der Arbeitgeber in Deutschland sind nicht fähig ihre Arbeitsverträge so zu gestalten, dass sie auch dem entsprechen was sie eigentlich wollen und das anschließend auch rechtssicher durchsetzen können...

dein alter Chef ist einer davon... !!

Er müsste hier nur ein einziges Wort ändern um Recht zu haben mit dem Abzug - statt "beendet" sollte er hier schreiben "gekündigt" - dann hätte er auch das, was er eigentlich bezwecken wollte mit der Klausel. So hat er jetzt das Problem, dass der Abzug unzulässig ist und du ihn ggf. erfolgreich einklagen kannst

Hallo stelari,

vielen Dank für deine Antwort, ich sehe das genauso. Werde später meinen Anwalt konsultieren, denn Mein AG hat soeben angerufen und mitgeteilt ist alles rechtens, und im Zweifel gibts nen Rechtsstreit -.-

Goggle doch einfach mal mit

Weihnachtsgeld zurückzahlung Urteil oder Rechtsprechung.

Das müsstest Du fündig werden, wie diese Klausel auszulegen ist.

entweder: beendet= faktisch beendet oder beendet= zum 31.03. gekündigt.

Hallo Take777, vielen Dank für Deine Antwort, werde ich sofort machen. merci für den Tip

@Freiburger1972

falls Du was gefunden hast, wäre nett, wenn Du das Ergebnis posten könntest, Danke

Eine solche Rückforderung ist berechtigt. Das aber weiss man ab dem Moment als man per 31.03. des Folgejahres kündigt.

Hallo jockl, vielen Dank für deine Antwort. Im allgemeinen ist die 3 Monats Regel gültig, aber in diesem fall ist laut Formulierung nicht eindeutig. Mein Zweifel ist, "sollte Arbeitsverhältnis** vor dem 31.03** beendet werden", und ich habe zum 31.03 gekündigt, somit wurde es nicht vorher beendet, oder?!?!