Weihnachtsgeld im Beschäftigungsverbot?
Hi,
erstmal entschuldige ich mich jetzt gleich mal für den langen Text der gleich kommt..:/
ich muss mich leider i.wo ausheulen und um Rat bitten, also ich bin gelernte ZFA und seit mitte November im Beschäftigungsverbot (vom Arbeitgeber ausgehend) weil ich schwanger bin <3 Eins noch vorweg...vorher war das Verhältnis eigentlich okay, ich wurde gelobt für meine Arbeitsleistung und -einstellung. Da kein Platz für mich an der Anmeldung war Bzw. eigentlich wäre es gerade so, dass eine Kollegin aufgrund zuvieler Überstunden nur noch einen Tag kommt und somit mindestens ein halber Tag in der Woche für mich dort frei gewesen wäre..aber nachdem ich meinen Chefs gesagt habe, dass ich schwanger bin wurde ich behandelt als hätte ich die Pest :( und für diesen halben Tag wurde eine Teilzeitkollegin eingeschoben. Leider waren die letzten zwei Wochen dort alles andere als ein Zuckerschlecken...natürlich hab ich nicht erwartet, dass sie es mit Freudensprüngen aufnehmen, dennoch bin ich sehr verletzt über die Art und Weise wie ich "abgefertigt" wurde (Chef hat mir nicht einmal zur Schwangerschaft gratuliert und auch sonst kein Wort mehr mit mir gewechselt, wenn's nicht dringend notwendig war)
Naja, ich hatte zwar noch ne Weile dran zu knabbern als ich Zuhause war, aber so ist das Leben wohl...:(
Jetzt zur eigentlichen Frage: Alle haben Weihnachtsgeld bekommen, nur ich nicht. Abgesehen davon, dass es für mich aus menschlicher Sicht wieder ein Schlag ins Gesicht ist, bin ich mir nicht sicher, ob das rechtlich in Ordnung ist.
Hier ein paar Eckdaten:
- es steht zwar in meinem Arbeitsvertrag, dass es eine freiwillige Leistung ist -> ABER wurde mehr als drei Jahre infolge ausbezahlt
- der Betrieb ist größer als 10 Mitarbeiter (weiß nicht ob das auch eine Rolle spielt)
- jeder hat es bekommen, nur ich nicht
Vielleicht kann mich jmd. diesbezüglich aufklären..ich bin echt ein wenig down..da fühlt man sich i.wie ganz schön wertlos, wenn man so behandelt wird..:/
sorry nochmal für den langen Text & schonmal ein großes Dankeschön, falls sich jmd. die Zeit genommen hat und überhaupt bis hierhin gelesen hat <3
& eine gesegnete Weihnachtszeit euch allen :)
1 Antwort
Schwangeren darf kein finanzieller Nachteil im Beschäftigungsverbot
widerfahren.
Auch wenn sich das 13. Monatsgehalt als zusätzlicher Teil der Vergütung nach der erbrachten Arbeitsleistung richtet, ist diese Sonderzahlung auch für Zeiten zu gewähren, in denen der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Regeln das Einkommen weiter zahlen muss.
Die Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, stehen der Schwangeren also zu.
Schau z.B. mal hier:
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft und schöne Geburt!
Bitte, gerne!
Danke, schonmal :)