Weihnachtsbaumverkauf - privat oder Gewerbe

3 Antworten

Ja, Du hast ja Einnahmen, und dafür mußt Du auch Umsatzsteuer entrichten. Das bemißt sich nicht nach einem eventuellen Gewinn. Wenn Du das weiter betreiben willst, dann melde ein Gewerbe an und zahl die Steuer. Sonst kannst Du noch böse Ärger wegen Steuerhinterziehung bekommen.

Auch wenn die anderen Antworten anders lauten: Nein, was du machst ist kein Gewerbe, weil die Urproduktion (Viehzucht, Landwirtschaft, Fischerei etc.) gem. § 6 GewO nicht unter die Regelungen der Gewerbeordnung fallen.

Du musst also kein Gewerbe anmelden. Das heißt aber nicht, dass du die Erträge nicht in deiner Steuererklärung angeben musst !

= Einnahmen und Ausgaben exakt ermitteln und daraus den Gewinn bzw. den Verlust. Der Gewinn muss in die Sfteuererklärung.

Dieser Verkauf ist ein Gewerbe und benötigst dazu einen Gewerbeschein und mußt dies auch als Einnahme in der Steuerklärung berücksichtigen und angeben