Wehrend der Krankmeldung zum Arbeiten gerufen.

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Wenn du Krankgeschrieben bist, bist du Krankgeschrieben.

Fertig aus, du musst auch nicht telefonisch erreichbar sein für deinen Chef.

Rechtfertigen musst du dich nicht hierfür.

Zum Thema Versicherungsschutz. Du bist auch versichert wenn du trotz einer AUB Arbeiten gehst.

Eine AUB ist kein Verbot!

Auf der anderen Seite darf dein Chef jedoch, solange die AUB gültig ist, dich sofort nach hause schicken.

Selbst bei einem Verbot wärst du noch versichert.

§7 SGB7 Absatz2

(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.

Natürlich musst Du den kurzen Dienst nicht leisten, deswegen aber ein Fass aufzumachen ob die Frage schon gegen Gesetzte verstößt find ich mindestens genau so fragwürdig.

ein Unternehmen hat auch Probleme und versucht diese so gut es eben geht zu lösen, es ist alles andere als verwerflich hier auch bei Personen im Krankenstand nachzufragen ob es möglich sei kurzfristig auszuhelfen. Es wird keiner zu Dir gesagt haben: "Wehe Du kommst nicht!"

Wir hatten eine liebe Kollegin die jedes Jahr 4 Wochen Urlaub am Stück brauchte, dazu besteht KEIN Rechtsanspruch.. man hat sie ihr gegeben, weil es möglich war. Im Laufe der Zeit hat man mehrere Mitarbeiterinnen eingestellt, auch welche mit schulpflichtigen Kindern, nun war die eben nicht mehr möglich. Das Ende der Geschichte? Von nun an war die Dame jedes Jahr vor dem Urlaub 6 Wochen krank, schon komisch, genau so lange wie die Lohnfortzahlung zu leisten ist um dann halt 2 Wochen in den Urlaub zu gehen, dann kam der Anruf das Auto sei defekt und man könnte nicht heimfahren, man wird sich melden.. braucht aber noch länger frei.

So, ich habe eines sehr gerne unterschrieben.. die Kündigung für diese Dame.

Hi Quasimo, das ist echt krass, es gibt natürlich auch die schwarzen Schafe, das ist dreist! :(

Gegen gesetzliche Regelungen ist das nicht... Erst wenn es von dir verlangt wird, mit Konsequenzen falls du nicht arbeiten solltest...

Du kannst dennoch arbeiten gehen, jedoch entfällt in der Zeit der Unfallschutz durch die Berufsgenossenschaft...

jedoch entfällt in der Zeit der Unfallschutz durch die Berufsgenossenschaft...

Nein. Verbotswidriges Verhalten schließt den Versicherungsfall nicht aus laut SGB

Nein auf keinen Fall -- du wärst auch gar nicht versichert wenn du in deiner Krankheit arbeiten würdest.

Ausser der HA würde die Krankmeldung verkürzen - aber dann wärst ab dem Moment wieder voll arbeitsfähig.

Ich bin auch der Meinung, dass mann zuerst vom Arzt sich wieder gesund schreiben lassen muss, erst dann ist alles korrekt. Da es aber auf das Wochenende gefallen ist, war es nicht möglich. Und ich als Arbeitnehmerin sehe auch nicht ein, dass die Krankmeldungen von anderen Kolleginnen werden akzeptiert, auch wenn es nur leichte Kopfschmerzen sind und Bauchwehwehchen. Sonst springe ich auch bei solchen Fällen öfters ein.

@Komsomolka

Wenn du krank bist bist du krank --aus basta.

Eigentlich ist es schon eine Unverschämtheit von deinem AG zu fragen ob du nicht arbeiten kannst

Denn irgendwie unterstellt er so ja deinem Arzt und dir das ihr betrügt.

Aber so isses leider oft - und man bekommt ein schlechtes Gewissen , obwohl man völlig im Recht ist. :(

@edfider

Ach ja - ich hab mir fast gedacht das du in der Altenpflege arbeitest ...gerade in der Pflege arbeiten Chefs gerne mit dem " sozialen Gewissen " ihrer Mitarbeiter.

Wenn man nicht arbeiten würde dann werden Patienten nicht versorgt ....die armen Kollegen ..... aber komisch , wenn man wirklich nicht arbeiten kann ,geht es doch auch immer irgendwie

Nein auf keinen Fall -- du wärst auch gar nicht versichert wenn du in deiner Krankheit arbeiten würdest.

Doch ist man.

Der Arbeitgeber darf das versuchen, aber du darfst das gar nicht machen. Würde auf der Arbeit oder auch nur auf den Weg von oder zur Arbeit was passieren, hättest du keinen Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft.

Du bist AU und somit kannst du nicht Arbeiten. Fertig. zweifelt der Arbeitgeber deine AU an, muss er sich an deine Krankenkasse wenden. Die kann dann den Medizinischen Dienst einschalten, der untersuchen soll, ob du wirklich AU bist oder nicht. Aber so einfach wird das nicht gemacht.

hättest du keinen Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft.

Doch der gilt auch bei Verbot.