Wegzeit = Arbeitszeit in meinem Fall?

6 Antworten

Da ein Arbeitsvertrag Individuell gestaltet wird, kann es solche Regelungen durchaus geben. Es gibt auch die Möglichkeit dir die anfallenden Mehrkilometer zu ersetzen.

Wäre ja auch denkbar, dass Arbeitsbeginn dein jetziger Standort ist, dir dort ein Firmenauto zur Verfügung gestellt wird um dann zum anderen Standort zu fahren. So wird es bei uns geregelt, wenn wir hier an anderen Standorten Personalengpässe vorübergehend ausgleichen sollen.

Aus dem Teil deines Arbeitsvertrag ergibt sich weder das eine noch das andere: bleibt also nur das Gespräch mit dem Chef.

Aus dem Bauch heraus: Der Arbeitsweg bleibt Freizeit. Aber ggf. lässt sich in einem persönlichen Gespräch etwas anderes vereinbaren.

Bei uns gab es damals einmalige Ausgleichszahlungen für diejenigen, deren Arbeitsweg pro Strecke sich um mehr als 30 Minuten verlängert hat - aber das war, als unser Büro komplett umgezogen ist, der Arbeitsweg sich also dauerhaft und nicht nur für eine kurze Zeitspanne verlängert hat.

Nein, solche arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es nicht. Auch kann ich deinem Vertrag nichts in der Richtung entnehmen. Arbeitsweg ist reines Privatvergnügen. Natürlich kann der AG das kulant aber anders regeln. Ich musste bei meiner alten Arbeit mal ein paar Tage zu einem anderen Standort, da hat der AG die Fahrtzeit voll als Arbeitszeit berechnet, wahrscheinlich das wir nicht so viel rummeckern 😁. Fragen kostet nichts, sprich einfach mal mit ihm.

Grundsätzlich gilt die Anfahrt nie als Arbeitszeit, kommt aber immer auf den Beruf an.

Frage dies am Besten im persönlichen Gespräch mit deinem Chef😉, evtl. drückt er wegen der Ausnahme ein Auge zu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Anspruch hast nicht, du kannst froh sein, wenn du einen Firmenwagen bekommst,

was steht im Arbeitsvertrag: auch in einem anderen Betrieb oder an einem anderen Ort ...

das hat gelesen und unterschrieben.

was früher mal war muss heute nicht mehr relevant sein.