Wegerecht und Kosten für Niederschlagswasser im städtischen Kanal
Letztes Jahr haben wie ein Haus gekauft, welches wir über einen Zufahrtsweg eines anderen Eigentümers erreichen. Im Grundstückskaufvertrag wurde uns ein Wegerecht als Grunddienstbarkeit eingetragen. Der Eigentümer dieses Weggrundstückes hat uns nun eine anteilige Rechnung über die Niederschlagswasser - Abgabe samt einer Kopie seines aktuellen Grundbesitzabgaben - Bescheides zukommen lassen. Wir nutzen den betreffenden Weg mehrmals täglich. Müssen wir uns überhaupt anteilig jedes Jahr an den Niederschlagswasser - Abgaben beteiligen?
1 Antwort
Hallo
Unsere Frage ist genau anders rum.
Wir haben ein Grundstück gekauft.
Die Garage des Hintermanns ist großteils auf unserem Grundstück und er hat viele qm mit Platten ausgelegt.
Wie läuft das jetzt bei euch? Deine Frage ist ja schon eine Weile her.
Müsst ihr euch beteiligen an den Kosten?
Wer bestimmt den Wegbelag?!
Gruß