Wegen Unpünktlichkeit vom Unterricht ausgeschlossen und nach Hause geschickt?

12 Antworten

Ist doch ganz einfach, früher aufstehen und eben 15 Minuten früher losfahren, dann kommst auch nicht mehr zu spät und darfst bleiben. Die Uhren werden wohl anders laufen als in einer normalen Schule. In einer Fa. gibt´s dafür ne Abmahnung und bei Wiederholung die Papiere. Der Ausschluss ist vom Lehrer eine erziehungstechnische Massnahme, das kann mal passieren aber gleich 3 x hintereinander??

Die letzten 3 Tage bin ich leider wegen des Verkehrs zu spät gekommen.

Nun, wir schreiben heute Mittwoch, das heißt also, Du bist diese Woche jeden Tag zu spät gekommen, meinst Du nicht, dass sich der Lehrer hier etwas "blöd" vorkommen muss. Das war wohl eine "erzieherische Maßnahme", ansonsten würdest Du bestimmt jeden Tag zu spät kommen. Wenn ich am Montag verkehrsbedingt zu spät komme, dann könnte man vielleicht am Dienstag etwas früher aufstehen, dann klappt es bestimmt...

Warum verletzt er die Aufsichtspflicht? Du bist 18! Außerdem hast du die Plicht pünktlich zu sein. Der Lehrer muss ein Stöhren nach Unterrichtsbeginn nicht dulden.

Ich bin 18 Jahre alt

Okay

Er verletzt doch damit die Aufsichtspflicht

Nein, das tut er nicht - Du bist nach eigenem Bekunden volljährig.

Ja, der darf, der muss sich nicht alles von Schnöseln und Schnöselinnen gefallen lassen.

18-Jährige haben die Aufsichtspflicht auf/über sich selbst doch sonst auch. Im Gegenteil, die 18-Jährigen sinn doch volljährig und müssen sich von niemanden mehr was sagen lassen und sind sich selbst gegenüber erziehungsberechtigt.

Ach das ist doch komisch dass Du Deine Rechte kennst, von Pflichten aber offensichtlich keine Ahnung hast.