Wegen Überstunden Arzttermin versäumt. Kosten dem AG verrechnen?
Ich habe ausserhalb der Arbeitszeit einen Arzttermin verinbart. Nun musste ich kurzfristig angeordnet Überstunden leisten (40 Minuten), weshalb ich kurzfristig (1 Stunde vor dem Termin) den Arzttermin absagen musste. Nun kam vom Arzt die Rechung für den versäumten Termin, welchen ich aufgrund der vom Chef angeordneter Mehrarbeit nicht einhalten konnte. Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass ich einen Arzttermin habe, er meinte, dass die Arbeit erledigt sein müsse noch heute, es sei ihm egal ob ich Termine habe oder nicht. Kann ich ihm die Kosten nun verrechnen oder was soll ich tun. Keine Lust 120.- Franken zu zahlen aufgrund seiner Sturheit.
(Wir sind ein 3 Mann/Frau Betrieb, wir mussten alle länger Arbeiten, es konnte auch niemand anderes aushelfen - Leider)
Vielen Dank schon mal für die Antwort
2 Antworten
Dürfen sie grundsätzlich nicht. "Entgegen den Erwartungen haben Ärzte
selbst bei kurzfristigen Absagen keinen Anspruch auf eine
Schadensersatzleistung", erklärt Anne Kronzucker, Juristin bei der
D.A.S.-Rechtsschutzversicherung, und verweist auf ein Urteil des
Amtsgerichts Bremen vom Februar vergangenen Jahres (Aktenzeichen 9 C
0566/11). Es sei keine Leistung erbracht worden, also bestehe auch kein
Anspruch auf eine Gegenleistung, urteilte das Gericht.
Da in der Frage von "Franken" die Rede ist, geht es ganz offensichtlich um schweizerisches Recht.
Und ob Deine Aussage vom Grundsatz her auch dafür gilt, darf zumindest fraglich sein.
Zumindest nach deutschem Arbeitsrecht hättest Du keine Überstunden leisten müssen, sondern den Termin wahrnehmen können, da (von tatsächlichen - !!! - Notfällen abgesehen) Überstunden 1. rechtzeitig hätten angeordnet werden müssen und der Arbeitgeber 2. seine Anordnung nur "nach billigem Ermessen" hätte treffen dürfen, er also auf die persönlichen Belange des Arbeitnehmers hätte Rücksicht nehmen müssen!
Nach deutschem Arbeitsrecht würdest Du Kosten, die Dir wegen der ungerechtfertigten Anordnung des Arbeitgebers entstanden wären, von ihm zurück verlangen können.
Es geht um die Schweiz. Dort sind (zu) kurzfristige Absagen (beispielsweise 2 Stunden vor dem Termin) sehr häufig kostenpflichtig. Hier geht es um die Frage, ob der Arzt diesen Termin noch neu belegen kann.
Selbst in Deutschland ist die Rechtsprechung nicht einheitlich und von grundsätzlich kann überhaupt keine Rede sein.
wenn diese überstunden angeordnet waren, dann ja. wenn nicht, dann nicht
Es handelt sich um schweizerisches Recht wie es Familiengerd richtig gesagt hat. Bei uns dürfen Ärzte/Masseure/Therapeuten etc. für jede viertelstunde 18 Taxpunkte an je 5.80 Franken verrechnen.
120.- Franken wären dann wohl 15 Minuten Termin + seine Vorbereitungszeit. Auch wenn dies klare Abzocke ist, es wurde vom Preisüberwacher genehmigt... -.-
Quelle:
http://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/rechtsfragen/sonstiges-recht/muss-ich-die-verpasste-sitzung-bezahlen