Wegen Renovierung eine Woche verzicht auf Badezimmer und Wasser zulässig?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

unsere Wohnung soll renobiert werden, d.h. die sehr veraltete Toilette und das Badezimmer sollen inkl. Rohre renoviert werden

Na das ist doch gut für Euch.

Dass das Wasser nun aber eine Woche abgestellt wird hat uns sehr überrascht.

Wie soll man sonst denn die wasserführenden Leitungen austauschen? Mich überrascht eher, dass das nur eine Woche dauern soll. Ein bis zwei Tage dauert es m.E. schon, nur die alten Installationen samt Fliesen etc. zu entfernen und den Untergrund zu glätten / vorzubereiten. Und Leitungsentfernung in einem bewohnten Haus ist auch nicht ohne.

Nun das Angebot unserer Vermieteter, im 6. Stock (wir wohnen im 2. Stock) ist eine Wohnung frei. Hier könnten wir das Badezimmer nutzen.

Die Bereitstellung einer Wohnung bzw. Waschgelegenheit samt Toilette im selben Gebäude ist für einen überschaubaren Zeitraum im Grundsatz zumutbar und als ausreichend zu bewerten. Anders sähe es allerdings aus, müsstet ihr Euch diese Wohnung mit anderen Parteien teilen; das sollte unbedingt zuvor geklärt werden.

dina78 
Fragesteller
 23.07.2013, 12:30

Vielen Dank für die Antwort!

Das ist definitiv zulässig, Euch ist ja eine adäquate Ersatzlösung angeboten worden...

Eine angemessene Mietminderung ist eine andere Frage...

Freut Euch auf das neue Bad und die Toilette. Da kann man schon mal etwas Unbequemlichkeit in Kauf nehmen. Nur 1 Woche Verzicht bei einer so umfassenden Renovierung. Alle Achtung! Gut geplant und organisiert funktioniert das auch und dann könnt ihr den Vermieter eigentlich nur loben.

Als Mieter habt ihr die Pflicht, den Aufwand so gering wie möglich zu halten und da ist es durchaus zumutbar, dass das Angebot des Vermieters mit der leeren Wohnung angenommen wird.

Toilette in der Nacht: Vielleicht können die Bauarbeiter eine Toilettenschüssel notmäßig so anschließen, dass man sie wenigstens nachts benutzen kann. Spülung dann mit Eimer Wasser aus der Küche. Wenn das nicht jeden Tag klappt, aber vielleicht in der Mehrzahl der Tage/Nächte. Frag doch da mal nach.

Solche Beeinträchtigung ist möglich, erscheint aber etwas lang. Die Notlösung ist gut und annehmbar. Das Recht auf Mietminderung besteht durchaus. 10 bis 20% halte ich für angemessen (Bruttomiete als Basis).