Wegen Krankheit den Aufhebungsvertrag unterschreiben

11 Antworten

In dieser Situation war meine Mutter auch. Ihre Firma lachte sich ins Fäustchen, nachdem sie unterschrieben hatte, weil die dann keine Abfindung zahlen mußten.
Ich würde denen klipp und klar sagen, wenn die wollen, dass Du aufhörst, sollen doch die kündigen.
Somit steht Dir eine Abfindung zu und Du hast keine Nachteile was das Arbeitsamt betrifft.

Deine mum hätte eine arbeitsschutzklage einreichen sollen

So viele Antworten und so wenig Ahnung! Wenn man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, kann man sich auf eine Abfindung einigen. Für die Abfindung sollte der Passus "für den Verlust des Arbeitsplazes" im Aufhebungsvertrag stehen, damit es nicht als Arbeitsentgeld behandelt wird und steuerpflichtig wird.

Wenn ihr erst zum Arzt geht und ein Attest habt und dann erst den Aufhebungsvertrag unterschreibt, dann sollte es auch keine Sperre geben, wenn ihr das vorher mit dem Arbeitsamt klärt. Wichtig ist jedoch die Reihenfolge... erst das Attest!

gilt das auch wenn man erst 4 jahre in der fa beschäftigt war??

Bei mir ist es auch so ich arbeite fast 8 Jahre im Callcenter, w. und 32 Jahre alt und kann da einfach nicht mehr. Das habe ich meinen Arzt gesagt und nun bitte und bettle ich um ein Attest. Das Ding ist das ich den Aufhebungsvertrag ja unterschreiben soll bestimmt im nächsten Jahr und meine Angst ist jetzt keinen Attest zu bekommen. Was mach ich nur?? Ich steh ja völlig doof da wenn ich sage, ich kann das nicht unterschreiben ich habe keine Zusage vom Arzt wegen des Attestes. Bei mir ist es inzwischen so schlimm, das mir alles ziemlich auf dem Magen schlägt und ich mir keinen Rat mehr weiß als immer wieder zum Arzt zu gehen. Bitte helft mir auch gerne per E-Mail

Wechsel sofort den Arzt😊

Einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben ist so ziemlich das Letzte, was ich empfehlen würde. Ich denke, dass die Firma sich angenehm aus der Affäre ziehen will. Du bist schon länger arbeitsunfähig aber auch schon seit 26 Jahren im Betrieb, das könnte im Falle einer Kündigung von Seiten des Arbeitgebers zu einer teuren Abfindung kommen. Du verzichtest also durch den Aufhebungsvertrag nicht nur drei Monate auf ALG I sondern evtl. auch auf eine mögliche Abfindung...

Auf keinen Fall unterschreiben, sonst bekommst Du eine dreimonatige Sperre. Eine Bekannte wurde zu einem Aufhebungsvertrag genötigt, innerhalb drei Minuten sollte sie sich für ja oder ja entscheiden. Natürlich bekam sie ein Sperre vom Arbeitsamt. Dass sie genötigt wurde, konnte sie nicht beweisen.