Wegen Fahrerflucht kein Visum?
Hey Leute! Ein Freund und ich wollen nach Neuseeland für ein Jahr, und ich habe mein Visum am Wochenende beantragt und heute bereits die Bestätigung erhalten. Mein Freund beantragt seins heute, war jedoch einmal wegen Fahrerflucht angezeigt. Vor Gericht wurde er als unschuldig befunden, jedoch muss man es detailliert angeben, wenn man jemals angezeigt wurde. Hat er jetzt zu befürchten, dass dein Visum abgelehnt wird?
4 Antworten
Ich denke nicht, dass dein Freund deshalb ein Problem haben sollte. Fahrerflucht ist zwar eine Straftat, dennoch im Einzelfall nichts, weshalb man jemandem den Zugang zu einem Work-and-Travel-Aufenthalt (ich nehme mal an, dass ihr das machen möchtet) verweigert - zumal er sogar vom Gericht für unschuldig befunden wurde.
Generell muss man sich als Deutscher bei der Beantragung eines Visums für Neuseeland keine Sorgen machen. Deutschland ist eines der wenigen Länder, dessen Einwohner unbegrenzte Visa erhalten dürfen. Das heißt, es könnte theoretisch jeder (der die Voraussetzungen erfüllt und das Geld bezahlt) so ein Visum bekommen. Aus diesem Grund geht das in Deutschland mit der Abwicklung auch so schnell. Wenn die neuseeländischen Behörden sehen, dass nichts besonderes bei dem Online-Formular angegeben wurde, wird da prinzipiell jeder in einer durchgehenden grünen Welle freigeschalten. Da haben wir in Deutschland wirklich eine ziemliche Luxusposition. Für Österreicher beispielsweise gilt die limitless-visa Regel nicht. Dort darf nur eine bestimmte Anzahl an Visa pro Jahr für Neuseeland vergeben werden. Da wird dann schon etwas genauer nachgeschaut, wer das Visum bekommt und wer nicht.
Aber wie gesagt, dein Kumpel braucht sich da trotzdem keine Gedanken zu machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kiwis neuerdings so kleinlich geworden sind und jemanden wegen so einem Delikt nicht ins Land lassen ;)
Viele Leute haben trotz Straftaten ein Visum bekommen und da er frei gesprochen wurde sollte er nichts zu befürchten haben. Das mit dem Visum dauert unterschiedlich lange. Manche warten paar Minuten und manche 2 Wochen.
Ein Verfahren, welches mit einem Freispruch endete, dürfte absolut unschädlich für die Erteilung eines Visums sein.
Wichtig ist die EHRLICHE Angabe beim Beantragen des Visums.
Wer nachweislich lügt, wird abgelehnt.
wieso denn, wenn er freigesprochen wurde?