wegen bevorstehender insolvenz auto auf andere person ummelden

8 Antworten

Das verstehe ich nicht. Was bitte soll denn da umgemeldet werden, wenn der Halter Halter bleiben soll? Und was bitte hat denn ein Halter mit dem Eigentümer am Hut und was hat die Kiste mit einer Insolvenz zu tun? Ich kenne viele, die dürfen sogar neu kaufen, wenn der IV zustimmt und gut ist.

  1. was ist denn das für ein Auto ? Porsche ? Mercedes ? Ein Neuwagen ? Oder eher ein etwas älteres Durchschnitssauto?
  2. Brauchst du das Auto beruflich oder aus anderen wichtigen Gründen und kannst das auch vernünftig belegen ? Treuhänder sind keine Monster und man kann mit Ihnen reden . In der Regel gibt es eine Möglichkeit das Auto zu behalten . Es sei denn du hast keine Kinder die du ständig von A nach B fahren musst , kannst deinen Arbeitsplatz bequem mit dem Bus oder zu Fuß erreichen . Dann kann und wird es so sein das der Wagen in die Insolvenzmasse fließt . Der Wert des Fahrzeugs muss ohnehin ermittelt werden . Bei mir ist es beispielsweise so das ich eine Finanzierung laufen habe . Ein Kleinwagen . Ich bin immer noch Kreditnehmer , die Raten zahlt meine Mutter . Du darfst während einer Insolvenz keine Gläubiger bevorteilen !!!! Ich brauche das Auto , mein Job hängt daran ! Reden ist alles ! Kläre das mit deinem Treuhänder! Und wenn es so ist das man dir das Auto wegnimmt , dann Isses so ! Dann können dir deine Eltern vielleicht anders helfen ? Z. B. indem sie ein Auto kaufen , welches sie dir zur Verfügung stellen . Es gibt immer einen Weg .

Auf wen das Auto angemeldet ist und wer die Versicherung bezahlt ist egal. Du kannst Autos auf Dich anmelden und Versicherungsnehmer sein, auch in der Insolvenz.

Einzig ausschlaggebend ist wer der Eigentümer des KFZ ist sonst nichts. Eigentümer ist derjenige, der im Kaufvertrag steht und das Auto gekauft hat.

  1. Du kannst den Wagen an Deine Eltern verkaufen, aber für die Versicherung der Fahrzeughalter bleiben.

  2. Wenn Du an Deine Eltern verkaufst, muss das Geld fliessen udn auch in die Insolvenz eingehen, wenn Verträge unter Angehörigen, die weniger als 3 Jahre zurück liegen, werden geprüft.

... und warum verkaufen? Muttern hat doch das Ding bezahlt und sicherlich nicht schwarz sondern mit Überweisung und somit wird sie ja Eigentümerin der Kiste sein, oder?

@schleudermaxe

Diese Umstände sind mir auch nach mehrfachem lesen im Sachverhalt nicht aufgegangen.

Wenn man den Kredit beweisen kann wie offenbar möglich, ist es dann wohl Fremdvermögen & geht auf die Mutter wieder über, dann ist es kein Entziehen von möglicherweise pfändbaren, beweglichen Sachen.

Ich würde das aber anders lösen. Mutter bleibt Halter & Besitzer im KFZ Brief & Du bist nur Versicherungsnehmer mit den % mit SF Rabatten (Schadensfreiheit)

Pro Forma einen Vertrag über einen Privatkredit schreiben, die Überweisung vorlegen zum Kauf & die Verkaufsbescheinigung bzw. Rückübertragung an die Mutter, da können die Gläubiger dann wohl nichts machen