Wegen Bedrohung Vorladung zur Polizei. Muss ich angst haben?

7 Antworten

hat sie zeugen bzw. einen mitschnitt oder ähnliche beweise dafür?

http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

 

Ne, es war ja eher am Telefon und im schreiben (Internet). Weiß ich nicht.

@Piercerin

bevor du da weiter gutefrage.net-antworten einholst, würde ich einen RA kontaktieren,... macht eig am meisten sinn,... wenn dir das allerdings nicht nachgewiesen werden kann... steht aussage gegen aussage,... ein gericht hat keine verurteilungsbasis.... aber wie gesagt,... am besten haste ne rechtschutzversicherung und holst dir nen rechtsanwalt.

viel glück

ich vermute mal sehr stark, dass die erstmal nur von dir wissen wollen, was denn überhaupt vorgefallen ist. und für den tatbestand der bedrohung reicht eine verbale äußerung aus. was geprüft werden muss ist, ob der drohende auch zur umsetzung der tat bereit wäre.

Difinitiv nicht. Ich hab vorher nie was mit der Polizei zutun gehabt, und ich vermeide sowas eher. Ich bin zwar schräg drauf aber mit der Polizei... Ich benehme mich und alles. Aber das mit meiner Ex ging mir so auf die Palme. Die weiß auch das ich das nicht ernst meine... aber ich gehe stark davon aus dasich sie jetzt einfach in ruhe lassen soll. Dabei hab ich nur versucht das mit ihr ruhig zu klären... Und die hat mich außerdem auch bedroht das kann sogar meine Mutter bezeugen aber naja.

Eine Bedrohung (§ 241 StGB) im strafrechtlichen Sinn ist es schon mal nicht, da du nicht mit einem Verbrechen wie Mord gedroht hast. https://de.wikipedia.org/wiki/Bedrohung

Zu prüfen wäre, ob eine Nötigung § 240 StGB vorliegt.

"Das ich was mit ihren Bildern mache, wenn du mir nicht den Fernseher gibst" wäre vllt. eine Nötigung.

Aber am besten, du kannst dich gar nicht erinnern und sagst, du kannst dich nicht erinnern das gesagt zu haben!

Nochmal das Protokoll der Polizei durchlesen, bevor du unterschreibst. Wir haben schon erlebt, dass im Protokoll Fehler stehen, dann schreibt der nette Beamte irgendeine Aussage von dir rein, die du so nicht gesagt hast.

Ich glaube, die Polizei wird es einstellen, weil sie an solchen Kinkerlitzchen kein Interesse hat.

Waren zeugen dabei?

Ka, hat sich am Telefon/Chat abgespielt. :/

Dass in der Folge einer Trennung hin und wieder beiderseits unüberlegte Worte fallen, ist nicht wirklich selten. Auch nicht, dass gerade die betroffenen Frauen anschließend gerne mal zum Anwalt oder zur Polizei rennen.

Die Polizei muss die Sache erst mal untersuchen. In diesem Fall wäre es bestimmt angeraten, dem Termin bei der Polzei Folge zu leisten und die Sachlage klar und  sachlich, ohne jede Übertreibung, zu schildern. Vermutlich wird die Sache dann als das abgelegt, was es war, nämlich eine harmlose Menschelei mit lauten Worten.

Mach dir da mal keine Sorgen.

Ergänzend will ich noch anführen, dass du nicht unbedingt zum Termin bei der Polizei hingehen musst, aber wenn du es nicht tust, wird die Sache auf jeden Fall zur Staatsanwaltschaft gehen und dann könnte es für dich unangenehmer werden. Also geh da hin und kläre die Angelegenheit.