Wegen 30 Sozialstunden 1 Monat Knast?

15 Antworten

Tja. 30 Sozialstunden. Also einen Monat lang, jeden Tag 1 (In Worten: EINE) Stunde etwas nützliches machen.
Damit der Allgemeinheit zeigen, dass man sein Verhalten - welches nun einmal gegen Normen und Regeln verstößt - bereut.

Ich denke dass das nicht übertrieben ist.

Aber da du offensichtlich Uneinsichtig warst und nicht bereit warst das zu erledigen kommt eben der Jugendarrest.

Überleg mal. Statt eine Stunde Freizeit täglich durch etwas sinnvolles zu verlieren, hast du dich entschieden diese Dauer mit 24 zu multiplizieren, warum ?

Der Monat ist angemessen, denn du hast ja die einfachere "Strafe" abgelehnt.

Jugendarrest ist aber kein Haftvollzug im regulären Sinne, du hockst nicht nur 23 Stunden am Tag in deiner Zelle.

Du wirst Schulunterricht bekommen, lesen und sinnvolle Aufgaben bekommen.

Aber das kannst du ja im jeweiligen Gesetz nachlesen, welches den Jugendarrest in deinem Bundesland regelt.

Aber wieso hast du diese erste Chance weggeworfen ?
Selbst Wiederholungstäter bekommen für Beleidigung nur eine Geldstrafe, wenn sie Glück hatten Sozialstunden.

Ich vermute also, dass du keinen guten Eindruck auf den Richter gemacht hast.

Nutze die Zeit deinen Lebensstil zu überdenken, dafür wirst du reichlich Zeit haben.

Tja hättest Du mal lieber die Sozialstunden gemacht.

Dir sollte klar sein, dass sie das als Erziehungsmaßnahme machen aufgrund Deines (vermeintlichen) Mangels an Respekt gegenüber dieser künstlichen, unechten Autorität. 

1 Monat finde ich wirklich übertrieben.
Zudem bei Ersttätern eigentlich noch die Strafe auf Bewährung angesetzt wird.
Ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen, 1 Monat Knast wegen solch einer "Lapalie" ist nun wirklich nicht gerechtfertigt.

Was erwartest du?

Du hast 30 Sozialstunden als Strafe bekommen und diese nicht geleistet.

Dann sitzt du eben deine 4 Wochen Knast ab. 

Selber schuld. Du hast Polizisten beleidigt und die Strafe Sozialstunden nicht gemacht. Dann sitzt du eben 4 Wochen

Hallo Lutz, 

wenn dir das nicht passt, dann musst du wohl mit deinem Richter diskutieren. Ich gehe mal davon aus, dass du in deinem Strafverfahren ein Urteil erhalten hast, das genau so lautete, wie du beschreibst. Nämlich 30 Sozialstunden oder 1 Monat Gefängnis.

Es ist nun mal im Leben so, dass es Regeln gibt, die tatsächlich auch für dich gelten. 

Ob das nun übertrieben ist oder nicht kann hier keiner beantworten, da wir alle nicht den genauen Tathergang, das Verfahren und deine Vita kennen. Ist auch unerheblich. 

Hättest die 30 Stunden wohl locker ableisten können, kein Bock? Dann gehst eben in den Knast. 

Kein Handy, keine Spiele, kein PC, dafür aber Gruppengespräche, Einzelgespräche und was es so gibt bei euch. 

Sieh es als Chance zum Nachdenken, das hat schon so manches Mal geholfen. 

Ich wünsche Dir, dass du begreifst um was es hierbei geht und du nicht nur stur und bockig in deinem pubertären Verhalten verharrst.

LG Mata

Als erstmal danke für deine Antwort die nicht total unsinnig ist. Es geht darum das ich gerichtlich bewiesen grundlos festgenommen wurde und den Beamten während der grundlosen Festnahme beleidigt haben soll. Also erstmal das es keine Beleidigung ist sonder nur die Feststellung das er seinen Job sc^^^ße macht. Also ist er ein ^^^^^ Polizist bzw ein sch^^^^ Bulle. Und bei Gericht wurde gesagt ersatzweise Arrest, aber es war nie die Rede von einem Monat mein Anwalt meinte Max. 1 Woche.

@Lutz111168

und das nennst Du NICHT beleidigen?

komische Rechtsauffassung hast Du ....

@Lutz111168

Hi, hm, das klingt schon mal ein wenig anders und so, als ob du dich ziemlich heftig verbal gewehrt hast, sonst würde so etwas gar nicht groß zum tragen kommen. 

Rede mit deinem Anwalt. Denn wenn es hieß, dass du ersatzweise Arrest bekommst, dann muss das ja irgendwo festgehalten sein. So ganz aus der Luft wird ja eine Strafe nicht gegriffen.

Ich würde sofort den Anwalt kontaktieren und vorsorglich noch einmal das Urteil durchlesen, das sollte genau stehen, was du bekommen hast. LG Mata

Du hast nichts dazugelernt. Gehe in Berufung, falls zugelassen, aber wundere dich nicht, wenn du am Ende mit einem Batzen von Kosten dasitzt.

@Lemo1991

Berufung?

wogegen?

das Urteil dürfte bereits rechtskräftig sein ......

wenn sich der Fragesteller zu fein war, Sozialstunden zu leisten hat er die Konsequenzen zu tragen

Wurzlslepp da Beleidigung meiner Meinung nach überhaupt keine Straftat darstellt hat sich deine Frage wohl erübrigt. Dazu kann ich dir nur das Buch Ethik der Freiheit empfehlen. Und gleichfalls meiner Meinung nach hast du eine komische Rechtsauffassung. Solche Kommentare sind nicht nur unnütz sondern auch ein Zeichen wie unbeholfen und wenig selbstsicher du dir bist, wenn du Beleidigung als Straftat siehst für die Menschen in den kannst gehen. Außerdem in den USA und im Großteil Asiensgibt es Beleidigung nicht als Straftat bestand, da niemand geschädigt wird. Aber wegen solchen Leuten wie dir wird in diesem Land die Meinung von Leuten wie mir durch Denunzianten wie dir unterdrückt. 

@Lutz111168

@Lutz:

tja, Deiner Meinung nach ist Beleidigung keine Strafttat.

meiner Meinung nach schon.

und ich soll unbeholfen sein?

klar, kann ja ein 16-jährige gegenüber einer wesentlich älteren Person feststellen, klaro .....

und ich bin jetzt auch Schuld, dass Du unterdrückt wirst?

geil !!!!

ich hoffe, Du bekommst nochmal Sozialstunden ....

@wurzlsepp668

ich sage ja du bist ein denuziant ich sage dir meine meinung ohne zu beleidigen und du sagst ich hoffe du bekommst nooch mehr sozialstunden. 

@Lutz111168

lutz:

Du willst mir mit Deinen 16 Jahren das Leben erklären?

Du schreibst Doch, Menschen wie ich .... wer denuziert hier wen?

wünsche Dir in Deinem weiteren Leben viel Erfolg!

(nach dieser Frage wirst Du diesen nur vermutlich nicht haben werden ...)

Ich kann da Lutz nur zustimmen, manche missbrauchen Kinder und bekommen dafür gerade mal eine kleine Bewährungsstrafe. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied, Beleidigung und Missbrauch von Schutzbefohlenen. Ich würde auf alle Fälle in Berufung gehen und denen das Angebot machen, die Sozialstunden so schnell wie möglich nachzuholen.

Hallo Leute, jetzt verlagert sich die Diskussion dahingehend, ob unsere Rechtsprechung "richtig oder falsch" ist. Das war hier nicht die Frage. 

Es gibt keinerlei Grund, Menschen wegen ihrer konformen Auffassung unseres Rechts als unselbständig oder unbeholfen hinzustellen. Desgleichen gibt es keinen Grund unser Rechtssystem mit anderen zu vergleichen. 

Es ist jedem freigestellt in ein Land zu gehen wo seiner Meinung nach das Recht besser ist als bei uns. 

Außerdem wird bei einer Beleidigung sehr wohl jemand geschädigt, wenn auch nur in psychischen, nicht in physischen Sinne.

Bleibt einfach beim Thema... 

LG Mata